Bundesratsinitiative: Kontrollierter Umgang mit dem Wolf

Bundesratsinitiative: Kontrollierter Umgang mit dem Wolf

Die Bundesländer Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen haben sich an den Bundesrat gewandt. Sie fordern deutschlandweite Regeln zum Umgang mit dem Wolf. Man dürfe die Menschen in den ländlichen Regionen nicht allein lassen.

Wölfin bei der Jagd
Wölfin bei der Jagd

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) findet in der Neuen Osnabrücker Zeitung deutliche Worte für sein Anliegen: „Natürlich ist ein effektiver Herdenschutz ein wichtiger Beitrag, aber wir werden nicht das ganze Land einzäunen.“ Zusammen mit den Bundesländern Brandenburg und Sachsen strebt er eine deutschlandweite Regelung zum Umgang mit dem Wolf an. Die Regionen mit den bisher höchsten Wolfsdichten haben sich dazu an den Bundesrat gewandt. „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben und Lösungen anbieten. Bei einem Überhandnehmen von Übergriffen auf geschützte Weidetiere muss es möglich sein, die Tötung eines Wolfs rechtssicher durchzuführen“, betont Lies.

Der Erhaltungszustand des Raubtiers solle dadurch nicht verschlechtert werden, vielmehr könne durch ein Management der Wölfe deren Akzeptanz auch in ländlichen Regionen verbessert werden, betont der Politiker. Langfristig müssten Lösungen gefunden werden, wie man die Wolfspopulation regulieren könne. Außerdem appelliert er an den Bund, die Fördermaßnahmen der Tierhalter auszuweiten und die Weidetierhaltung mit einer Prämie zu verbinden. Letzteres begrüßt auch der Naturschutzbund (Nabu). Gleichzeitig kritisiert der Nabu die geforderte „Aufweichung“ des strengen Schutzstatus. „Schon jetzt gibt es genug Möglichkeiten, Wölfe mit auffälligem Verhalten zu entnehmen“, so die Nabu-Wolfsexpertin Marie Neuwald.

Das sieht der Deutsche Jagdverband (DJV) anders und verweist auf die Sonderregeln der europäischen FFH-Richtlinie. Diese ließen einen Spielraum und Ausnahmen beim strengen Schutz des Wolfes zu, insbesondere wenn es um den Schutz von Menschen und Nutztieren gehe, erklärt der Verband auf seiner Homepage. Im Bundesnaturschutzgesetz seien diese Möglichkeiten nicht verankert worden. Auch deswegen plädiert der Verband dafür, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. „Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck. Sie ist sogar zwingend notwendig, wenn wir die Akzeptanz des Wolfes erhalten wollen“, erklärt DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Es gehe nicht um eine reguläre Bejagung, sondern vielmehr um die Möglichkeiten, die das Jagdgesetz als „Instrument zur Lösung von Konflikten“ biete.

Der DJV zeigt sich außerdem solidarisch mit einer Kundgebung des Forums Natur Brandenburg und des Bauernbundes Brandenburg. Unter dem Slogan „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“ rufen die Akteure am 10. November zu einer Demonstration vor dem Landtag in Potsdam auf. Man wolle deutlich machen, dass die Zukunft von „Mensch, Weidetier und Wolf“ nur gemeinsam gedacht werden kann. Im Rahmen eines „8 Punkte-Planes“ wird unter anderem gefordert, dass Wolfsschäden und -prävention vollständig ausgeglichen werden. Außerdem solle eine Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild etabliert und ein Wolfszielbestand definiert werden.