Bundesrat stimmt Verschärfung des Waffenrechts zu

Bundesrat stimmt Verschärfung des Waffenrechts zu 

„Wichtiger Etappensieg zur Entwaffnung von Extremisten.“

Diverse Handwaffen mit Munition
Diverse Handwaffen mit Munition

Am vergangenen Freitag (20.09.2019) hat der Deutsche Bundesrat der hessischen Initiative zur Verschärfung des deutschen Waffenrechts zugestimmt. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte zuvor im Plenum des Bundesrats eindringlich für seine Initiative geworben, um Extremisten den Zugang zu Waffen ausnahmslos zu verwehren.

„Der Bundesrat hat heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Demokratie gefällt. Extremisten dürfen nicht legal in den Besitz einer Waffe gelangen. Was selbstverständlich klingt, ist durch das derzeit geltende Waffengesetz noch nicht sichergestellt“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth in einer Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums.

Hessens Innenminister Peter Beuth (Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Hessens Innenminister Peter Beuth (Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke habe die hohe Gewaltbereitschaft von Rechtsextremisten belegt. Auch die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zeigten, dass bewaffnete Extremisten die öffentliche Sicherheit und unschuldige Menschenleben bedrohten. „Die wachsende Affinität zu Gewalt und Waffen, die insbesondere in der rechtsextremistischen Szene vorherrscht, ist alarmierend und hat letztlich auch die anderen Bundesländer von der Notwendigkeit der hessischen Waffenrechtsinitiative überzeugt. Der Weckruf aus Hessen ist in Berlin angekommen“, führt Hessens Innenminister Peter Beuth weiter aus.

Hessische Initiative sieht konsequenten Waffenentzug bei Extremisten vor

Um den zuständigen Behörden Rechts- und Handlungssicherheit zu geben, drängt Hessen darauf, die Regelung des § 5 des Waffengesetzes (WaffG) über die Zuverlässigkeit in der Weise zu ergänzen, dass Personen regelmäßig dann waffenrechtlich unzuverlässig sind, wenn sie bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder gespeichert sind.

„Unser Ziel ist eine klare Regelung für die Sicherheit: Wer den Verfassungsschutzbehörden als Extremist bekannt ist, bekommt seine Waffenerlaubnis entzogen beziehungsweise erst gar keine ausgestellt. Wenn die Speicherung beim Verfassungsschutz als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgeschrieben wird, bedarf es vor Gericht keiner aufwendigen gerichtsverwertbaren Belege, sondern ausschließlich der Bestätigung des Verfassungsschutzes. Damit können wir effizienter Extremisten entwaffnen“, so der Hessische Innenminister.

Die nötige Zustimmung des Bundestages diesbezüglich steht noch aus.