Bundesentscheidung zu Schalldämpfern nötig
Nach einem umstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig liegt die Initiative nun bei der Bundesregierung. Das zumindest mahnt Hans-Jürgen Thies (CDU) an und fordert eine schnelle Lösung, um Rechtssicherheit für Schalldämpfer in Jägerhand zu schaffen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig erreichte viele Jäger in der vergangenen Woche wie ein Paukenschlag: Es gebe kein generelles Bedürfnis für Schalldämpfer! Der waffenrechtliche Grundsatz, den privaten Waffenbesitz und damit auch den Besitz von schallgedämpften Schusswaffen nach Möglichkeit zu verhindern, sei vorrangig gegenüber der individuellen Gesundheitsgefährdung des Schützen durch den Schussknall. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der ersten Instanz an, die bereits entschied, dass es gleichwertige Möglichkeiten des Gehörschutzes gäbe – wie etwa Kaspelgehörschutz oder sogenannte In-Ear-Systeme.
Gegenüber top agrar online kritisiert der Bundestagsabgeordnete und Vizepräsident des Landesjagdverbands NRW Hans-Jürgen Thies diese Entscheidung als „schweren Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Jäger“. Und weiter: „Das Gehör eines privaten Jägers ist genauso schützenswürdig wie das Gehör von jagenden Forstbeamten und Berufsjägern.“ Für Thies bestehe ein klarer Unterschied zwischen der Minimierung des Lärms an der Quelle durch Schalldämpfer und der Lärmminderung durch aktiven oder passiven Gehörschutz. Letzteres hätten zudem Fachleute in diversen Gerichtsverfahren immer wieder kritisiert, weil mit diesen Systemen das „sicherheitsrelevante Richtungshören nachhaltig beeinträchtigt“ werde.
Thies betont, dass mittlerweile bundesweit „tausende Jäger legale Besitzer von Schalldämpfern“ seien und die Vorteile der Technik auch durch Behörden zunehmend anerkannt werden. „Das jetzt ergangene Urteil des BVerwG sorgt daher bei vielen Jägern, Büchsenmachern und Waffenbehörden in ganz Deutschland für große Verunsicherung. Ähnlich wie bei der fragwürdigen Entscheidung des BVerwG zur Magazinkapazität bei halbautomatischen Jagdwaffen vor rund drei Jahren muss auch jetzt wieder der Bundesgesetzgeber nachjustieren, um praxisgerechte und bewährte Regelungen für das jagdliche Schießen bundeseinheitlich zu sichern,“ erklärt der Politiker. Seiner Meinung nach reiche es dafür aus, wenn der Gesetzgeber in §13 Abs. 1 WaffG die Wörter „dazugehörige Schalldämpfer“ einfüge.