Brandenburg rüstet sich vor drohender ASP

Brandenburg rüstet sich vor drohender ASP

„Der Mensch ist für die schnelle Verbreitung dieser Tierkrankheit über große Distanzen hauptverantwortlich“

Die geplante Anordnung einer flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes nimmt Jäger in die Pflicht.

Ursula Nonnemacher

Zur Erlegung von Schwarzwild wurde in Brandenburg bereits das Verbot der Nutzung von künstlichen Lichtquellen aufgehoben.
Zur Erlegung von Schwarzwild wurde in Brandenburg bereits das Verbot der Nutzung von künstlichen Lichtquellen aufgehoben.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit Mitte November in Westpolen immer weiter aus. Die auf polnischer Seite eingerichteten Restriktionszonen reichen bis an die deutsche Grenze und berühren die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree.

Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Noch gibt es in Brandenburg keinen ASP-Fall. Wir sind aber für den Ernstfall gerüstet. Alle zuständigen Behörden des Landes und der Landkreise stimmen sich ab und setzen Maßnahmen nach dem Tierseuchenalarm- und bekämpfungsplan konsequent Schritt für Schritt um. Aktuell kann niemand sagen, in welche Richtungen sich die Tierseuche weiter ausbreiten wird. Die letzten bekannten Nachweise lagen von Brandenburg etwas weiter entfernt in der Woiwodschaft Großpolen. Das kann sich aber jederzeit ändern. Die Abwehr der ASP ist das Ziel. Dafür sind weitere Maßnahmen wie eine intensive Fallwildsuche, verstärkte Bejagung und umfassendere Untersuchungen von Tierkörpern erforderlich, die wir jetzt vorbereiten.“

Am Dienstag (10.12.2019) informierte Nonnemacher das brandenburgische Kabinett über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Tierseuche im Land Brandenburg und kündigte zusätzliche Anordnungen an. Diese zusätzlichen Maßnahmen bereite das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit dem für Jagd zuständigen Landwirtschaftsministerium und in Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vor. Sie sollen noch in dieser Woche wirksam werden.

Dazu zählt die Anordnung einer flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus. Außerdem wird die Anordnung einer verstärkten Fallwildsuche in einem Abstand von der polnischen Grenze aus bis circa 15 Kilometer ins Landesinnere in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vorbereitet.

„Je früher ASP erkannt wird, desto größer sind die Chancen, einen möglichen Ausbruch der Seuche in unserem Schwarzwildbestand erfolgreich zu bekämpfen. Dabei spielt die Suche nach verendeten Wildschweinen eine zentrale Rolle. Deshalb planen wir auch eine Anordnung der Anzeige und Probenahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweins in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Maßnahmen werden bislang durch Jägerinnen und Jäger landesweit auf freiwilliger Basis durchgeführt. Um noch besser gewappnet zu sein, sollen diese Maßnahmen zeitnah regional begrenzt verpflichtend sein“, führt die Ministerin dazu aus.

Ende dieser Woche wird es auf Arbeitsebene ein Treffen von polnischen und deutschen Veterinären im Grenzgebiet geben (Task Force ASP), um Informationen auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu beraten.

„Damit wir die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest abwehren können, ist es ganz entscheidend, die Bevölkerung, besonders Touristen, Pendler und Berufskraftfahrer, die aus Polen nach Deutschland kommen, weiter zu sensibilisieren. Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel aus unserem Nachbarland mitgebracht werden, weil auch dadurch die Gefahr besteht, den Erreger einzuschleppen. Der Mensch ist für die schnelle Verbreitung dieser Tierkrankheit über große Distanzen hauptverantwortlich“, betonte Ministerin Nonnemacher.

Folgenden Maßnahmen wurden nach dem ersten Bekanntwerden des Ausbruchs der ASP in Westpolen Mitte November in Brandenburg eingeleitet:

  • Schreiben an alle Schweinehalter (ca. 2.300) mit Informationen zur Lage in Westpolen und Aufforderung die Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung zu überprüfen,
  • Schreiben an die Jägerinnen und Jäger (ca. 10.000) des Landes über die Verbände mit der Aufforderung, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden,
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Auffinden, Melden und Beproben von Fall- und Unfallwild durch Jäger von 30 auf 50 Euro,
  • Öffentliche Informationen zur Sensibilisierung der Reisenden aus den von der ASP betroffenen Gebieten nach Deutschland,
  • Weisung an Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen, insbesondere der Freilandhaltungen (ca. 140),
  • Schreiben an Landesverbände für Verkehr/Logistik und Arbeitgeber, die Erntehelfer und Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern beschäftigen mit Merkblättern in acht Sprachen zur Sensibilisierung des entsprechenden Personenkreises hinsichtlich der Entsorgung von Speiseresten.
  • Schulungen für Beschäftigte des Landesbetriebes Forst für die Suche und der Bergung von tot gefundenen Wildschweinen durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des LAVG.

Bereits seit Oktober 2019 wird die nächste Landestierseuchenübung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Schwarzwild vorbereitet, heißt es aus dem Ministerium. Diese soll im Frühjahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr durchgeführt werden.

Falls die Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild in Brandenburg ausbrechen sollte, werden Maßnahmen auf der Grundlage der Vorschriften der Schweinepest-Verordnung und Maßnahmen nach dem Tierseuchenalarm- und bekämpfungsplan des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der ASP im Schwarzwildbestand getroffen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Einrichtung folgender Restriktionszonen:

  • Kernzone als Teil des gefährdeten Gebietes,
  • Gefährdetes Gebiet und
  • Pufferzone.

Im gefährdeten Gebiet einschließlich der Kernzone sind unter anderem folgende Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Jagdruhe für Schwarzwild bis zum Abschluss der Vorbereitungen der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd,
  • intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortansässigen Jägern,
  • Einsammlung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen durch geschulte Bergeteams und ein behördlich organisiertes Logistiksystem,
  • unschädliche Beseitigung der Kadaver,
  • Einzäunung der Kernzone,
  • nach Etablierung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd und Einzäunung der Kernzone verstärkte Bejagung zur Reduzierung der Schwarzwild-Population,
  • Untersuchung aller verendeten und erlegten Wildschweine.

In der Pufferzone stehe darüber hinaus neben der Fallwildsuche, der Bergung und unschädlichen Beseitigung der positiv getesteten Kadaver sowie der Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine eine wesentliche Reduzierung der Schwarzwild-Population durch intensive Bejagung im Vordergrund.

Erstellt mit Material des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 10. Dezember 2019, Potsdam