Bogenjagd: Brandenburg stellt sich gegen BMLE

Bogenjagd: Brandenburg stellt sich gegen BMEL

Brandenburgs Umweltminister Vogelsänger (SPD) will per Ausnahmegenehmigung Bogenjagd auf Wildschweine zulassen – gegen den Willen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Flüchtiger Frischling
Flüchtiger Frischling

Erst am Freitag war aus dem BMEL zu vernehmen, dass das Verbot der Bogenjagd bundesweit bestehen bleiben soll, da „derzeit kein Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen“ gesehen wird (wir berichteten). Nun will sich Brandenburg, nach einer Meldung der „Potsdamer Neuen Nachrichten“, diesem Verbot nicht beugen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die die Bejagung von Wildschweinen auch in besiedelten Gebieten erlaubt. Somit könnten Stahnsdorf und Kleinmachnow doch die ersten Gemeinden in Deutschland werden, in denen Schwarzwild mit Pfeil und Bogen bejagt werden darf.

Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) bezieht sich bei der geplanten Erteilung der Ausnahmegenehmigung auf § 19 (2) des Bundesjagdgesetzes, der besagt, dass die Länder Vorschriften des Absatzes 1, in dem das Verbot des Schießens mit Pfeilen auf Schalenwild (zu dem das Wildschwein zählt, Anm. d. Verfassers) niedergeschrieben ist, „aus besonderen Gründen einschränken“ können. Vogelsänger wird mit den Worten zitiert: „Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um die Situation vor Ort zu entschärfen. Und das wäre eine Möglichkeit.“

Dass die Wildschweine in besagten Gemeinden zu einer regelrechten Plage geworden sind, sogar tagsüber durch die Ortschaften streifen und beträchtlichen Schaden anrichten, könnte diesbezüglich einen hinreichenden Grund darstellen, das Bundesjagdgesetz einzuschränken.