Bodenbrüter können aufatmen: Jäger starten Fuchsjagd

Bodenbrüter können aufatmen: Jäger starten Fuchsjagd

Der hessische Landesjagdverband beklagt die Folgen der „auf grünen Ideologien aufgebauten“ Jagdverordnung und fordert beim Fuchs eine Schonzeitaufhebung für ganz Hessen.

Fuchs
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Im zweiten Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen hessischen Jagdverordnung und der eingeführten Schonzeit für den Fuchs (1. März bis 14. August) zeigt sich die Jägerschaft besorgt um das Niederwild. Denn während der Sommermonate, wenn der Fuchs nicht bejagt werden darf, ziehen viele bodenbrütenden Arten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche, aber auch Junghasen und Feldhamster ihren Nachwuchs groß.

„Die hessischen Jägerinnen und Jäger können ihren gesetzlichen Hegeauftrag nicht mehr erfüllen, da uns durch die Jagdverordnung die Hände gebunden sind und wir den Jungfuchs erst ab dem 15. August bejagen dürfen“, erklärte Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, laut einer Pressemitteilung. Auch die jährliche Streckenstatistik zeigt dem LJV zufolge einen drastischen Rückgang der erlegten Füchse: Im Jagdjahr 2015/2016 konnten noch 38.024 Füchse erlegt werden, nach der Einführung der Schonzeit im Jagdjahr 2016/2017 brach die jährliche Strecke auf nur noch 26.815 Füchse zusammen, ein Rückgang von knapp 30 Prozent. Ein derart niedriger Wert bestätigte sich auch im darauffolgenden Jahr 2017/2018  mit 26.960 Tieren. „Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und sind der Beleg für eine Verordnung, die auf grünen Ideologien statt auf Fakten aufgebaut ist“, sagte Ellenberger weiter.

Laut LJV Hessen zählt der Fuchs als Kulturfolger zu den „Gewinnern“ in der Feldflur. Er hat keine natürlichen Feinde und kann sich daher uneingeschränkt vermehren. In einigen Gebieten Hessens wie etwa in der Wetterau sei deshalb die Räude wieder auf dem Vormarsch. LJV-Präsident Ellenberger erklärte: „Es ist enorm wichtig, frühzeitig in den Fuchsbestand einzugreifen, und insbesondere die Jungtiere scharf zu bejagen. Denn nur in den Monaten Mai und Juni lassen sich die Jungfüchse effektiv bejagen. Ab Ende Juni werden sie flügge, verlassen den elterlichen Bau und suchen sich neue Reviere.“ Jungfüchse zu bejagen, sei kein Vergnügen, aber angesichts der Fleischmengen von 300 bis 500 Gramm, die ein Fuchs täglich zu sich nehme, bräuchten gerade die Bodenbrüter eine spürbare und frühe Entlastung vor dem hungrigen Raubwild. „Deshalb ist für uns Jäger auch der Fang mit zertifizierten und tierschutzgerechten Fallen ein höchst effektives Mittel“, sagte Andreas Mohr vom Rebhuhn-Hegering Wetterau. Er hatte es geschafft, für die Flächen des Hegerings eine Schonzeitaufhebung durchzusetzen. „Diese Schonzeitaufhebung brauchen wir auf der gesamten Fläche von Hessen“, betonte Jürgen Ellenberger.

Der Landesjagdverband Hessen hat die rund 24.000 hessischen Jägerinnen und Jäger mit ihren Familien und Freunden aufgerufen, alle Kandidaten, die sich am 28. Oktober zur Landtagswahl stellen, mit den Fragen zur Jagdverordnung und den unsinnigen Schonzeiten zu konfrontieren. „Wir erwarten von einer künftigen Regierungskoalition die sofortige Aufhebung der Schonzeiten für Waschbär und Fuchs. So darf es für das Niederwild in Hessen nicht weitergehen. Die Politik muss endlich Fakten akzeptieren und darf sich nicht länger von Ideologien leiten lassen“, sagte Ellenberger abschließend.