BMEL reagiert auf neue ASP-Fälle in Westpolen

BMEL REAGIERT AUF NEUE ASP-FÄLLE IN WESTPOLEN

DAS BMEL berät über Einrichtung einer so genannten „weißen Zone“ an der deutsch-polnischen Grenze  und erweitert die Schweinepest-Verordnung.

Bricht die ASP aus soll eine vermehrte Fallwildsuche die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine minimieren.
Bricht die ASP aus soll eine vermehrte Fallwildsuche die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine minimieren.

Am Dienstag (21.01.2020) haben die polnischen Behörden weitere Kadaver von Wildschweinen in der Nähe der deutschen Grenze gemeldet, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind. Der grenznächste Fall ist etwa 12 Kilometer von Sachsen entfernt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuellen Meldungen aus Polen informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden nun, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. 

Bereits am Montag hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin mit ihrem polnischen Amtskollegen Krysztof Ardanowski über weitere Präventionsmaßnahmen gesprochen. Zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen vereinbarten die Minister vier konkrete Punkte, die weiter dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern:

  1. Erarbeitung eines gemeinsamen Maßnahmenkatalogs zur Stärkung der bisherigen Anstrengungen – im Gespräch ist u. a. die Einrichtung eines eingezäunten Korridors („weiße Zone“) entlang der Grenze, um ein Einwandern infizierter Wildschweine nach Deutschland zu verhindern. 

  2. Es wird geprüft, wie das deutsche Technische Hilfswerk bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite behilflich sein kann. Dazu findet zeitnah ein Vor-Ort-Besuch statt.

  3. Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung.

  4. Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung, die eine drastische Verringerung der Wildschweindichte insgesamt – u. a. durch Abschuss – als effektive Präventionsmaßnahme hervorhebt.

Das BMEL ist seit dem Ausbruch der ASP in Polen auf verschiedenen Ebenen im engen Kontakt mit dem Nachbarland und den Bundesländern. Zeitnah wird es erneut ein Arbeitstreffen des BMEL mit Vertretern aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen geben, sowie daran anschließend ein deutsch-polnisches Fachgespräch in Warschau. 

Bei beiden Treffen soll es unter anderem um die Ausgestaltung einer so genannten „weißen Zone“ gehen. Diese Maßnahme hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihrem polnischen Amtskollegen am Montag vorgeschlagen. Ein solcher eingezäunter Bereich im Grenzgebiet soll ein effektives Wildmanagement ermöglichen und verhindern, dass infizierte Wildschweine aus Polen nach Deutschland einwandern. 2018 konnte unter anderem mit dieser Maßnahme verhindert werden, dass ASP-positive Wildschweine von Belgien ins benachbarte Frankreich einwanderten. 

Hintergrundinformation:

Das BMEL setzt bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP

  • Es werden fortlaufend diejenigen informiert und sensibilisiert, die häufig zwischen von ASP bei Wild- oder Hausschweinen betroffenen Ländern und Deutschland reisen: Das Ministerium richtet sich gezielt an Jäger, Landwirte sowie Fernfahrer. Unter anderem mittels Auslagen in verschiedenen Sprachen in Zügen, durch mehrsprachige Plakate an Raststätten, Informationsbroschüren und über die sozialen Medien.
  • Über das Bundesverteidigungs- und das Bundesgesundheitsministerium werden ebenfalls die Bundeswehr und Pflegekräfte sensibilisiert, die häufig innerhalb Europas grenzüberschreitend unterwegs sind.
  • Die Betriebe werden zudem regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung strikt eingehalten werden müssen. 

Kontinuierlich werden darüber hinaus notwendige Anpassungen im Tiergesundheits- und im Jagdrecht geprüft. Im Ausbruchsfall soll beispielsweise der Zugang zu betroffenen Gebieten reglementiert und eingeschränkt sowie sichergestellt werden, dass die Schwarzwildreduzierung zielgerichtet erfolgen kann, um die Tierseuche einzudämmen. 

Mit der Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes bekommen die zuständigen Behörden vor Ort im Ereignisfall insbesondere folgende Anordnungsmöglichkeiten: 

  • Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete,
  • Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes,
  • Beschränkungen oder Verbote der Jagd,
  • Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden oder das Anlegen von Jagdschneisen,
  • vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
  • Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde gegebenenfalls Dritte (z. B. Forstbeamte, Berufsjäger oder Jagdausübungsberechtigte anderer Reviere) beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße erfolgt. 


Derzeit erweitert das BMEL zudem die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, flexibler Zäune oder andere Wildtierbarrieren aufzustellen.


Erstellt mit Material einer Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22. Januar 2019