Bisam und Nutria im Jagdrecht: Massive Schäden am Oderdeich befürchtet

Bisam und Nutria im Jagdrecht: Massive Schäden am Oderdeich befürchtet

Brandenburg hat eine neue Durchführungsverordnung Jagd – Bisam und Nutria unterliegen ab sofort dem Jagdrecht. Das hat gravierende Auswirkungen für die bisherigen Bisamfänger rund um den Oderdeich: Sie dürfen den Tieren nicht mehr nachstellen.

Nutria erkundet seine Umgebung
Nutria erkundet seine Umgebung

Insgesamt 289 Eingrabungen von Bisam in den Oderdeich hat der zuständige Deichverband bislang registriert – und darf nicht handeln. Durch die neue Durchführungsverordnung Jagd (DVO Jagd) unterliegen Bisam und auch Nutria in Brandenburg ab sofort dem Jagdrecht. Die bisherigen Bisamfänger sind dementsprechend nicht mehr befugt gegen die Schädlinge vorzugehen, berichtet die Märkische Onlinezeitung. Abhilfe könnten nur Begehungsscheine der anliegenden Jagdpächter schaffen, um den Tieren Herr zu werden und Deichschäden zu unterbinden.

Hinzu kommt noch ein weiteres Detail der neuen DVO Jagd: Die beiden Neozoen haben zwar eine ganzjährige Jagdzeit, führende Tiere unterliegen aber dem Muttertierschutz und sind zu schonen. Bisam und auch Nutria können sich, bei günstigen klimatischen Bedingungen, das ganze Jahr über fortpflanzen. Eine effektive und angemessene Bejagung wird dadurch enorm erschwert. So fordert nun auch der Landeswasserverbandstag, dass der Umweltminister die Erlasse zu Bisam und Nutria „löscht“ und kritisiert, dass er bei der Ausgestaltung der DVO Jagd nicht angehört wurde.