Bio-Bauer tötet 12 Rehkitze

Bio-Bauer tötet 12 Rehkitze

Das Amtsgericht Celle verurteilt zu 2.000 Euro Geldstrafe.

Rehkitz
Rehkitz

Der abscheuliche Vorfall, der nun vor dem Amtsgericht Celle verhandelt worden ist, ereignete sich bereits im vergangenen Frühjahr im Niedersächsischen Langlingen (Landkreis Celle), wie die Cellesche Zeitung (CZ) berichtet: Ein Bio-Bauer versäumte das in der Setz- und Aufzuchtzeit obligatorische Vergrämen der Jungtiere des Rehwildes von der zur Mahd anstehenden Fläche. Die Folge davon waren mehrere getötete Rehkitze, die dem Kreiselmäher zum Opfer fielen. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Celle verantworten.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft stützte sich auf Artikel 7 des Tierschutzgesetzes, der „das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund“ unter Strafe stellt. Mit Traktor und Kreiselmäher habe der Mann am 24. Mai 2018 mehrere Wiesen in Langlingen gemäht. „Dabei war ihm bewusst, dass sich wegen der Setzzeit auf den Wiesen Rehkitze befinden konnten. […] Er mähte auch weiter, nachdem er die Verletzung beziehungsweise Tötung der ersten Kitze bemerkt hatte. Das Leiden der Kitze war ihm egal“, zitiert die „CZ“ aus der Anklageschrift.

Die traurige Bilanz: Auf einer Fläche von insgesamt 20 Hektar, die der Landwirt für eine Biogasanlage mähte, wurden insgesamt 13 Rehkitze getötet. Die Mehrzahl der Tiere sei direkt durch das Mähwerk getötet worden – fünf Rehkitze wurden so schwer verletzt, dass sie mit dem Messer abgefangen werden mussten.

Letztendlich wurde der Mann für den Tod von zwölf der Tiere verantwortlich gemacht – eines starb nach Ansicht des Gerichtes durch die Unachtsamkeit eines Lohnunternehmers. Der Vorwurf des Tatbestands der „Rohheit“ hätte sich jedoch nicht erhärtet und wurde bei der Bemessung der Geldstrafe von 2.000 Euro, zu der der Landwirt letztendlich verurteilt wurde, dementsprechend nicht berücksichtigt. Reue habe der Bauer, der aus Gifhorn stamme, keine erkennen lassen. Er versicherte lediglich, dass er die Tiere unabsichtlich getötet habe.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Ausnahme handelt. Normalerweise arbeiten Landwirte und Jäger Hand in Hand, wenn es um die gezielte Vergrämung von Wildtieren vor Mäharbeiten geht. So gibt es zur Vermeidung sogenannter Mähverluste für Landwirte und Jäger mehrere Möglichkeiten, die, wie angesprochen, auf einer gegenseitigen Zuarbeit basieren (wir berichteten). Sowohl die Landesjagdverbände als auch Landvolk und Landwirtschaftskammer empfehlen die frühzeitige Information des Jägers durch den Landwirt. Der Revierinhaber kann die Flächen dann gezielt nach Jungtieren absuchen und sie in Sicherheit bringen. Auch der Einsatz modernster Technik, wie etwa Drohnen, bietet sich hier an (wir berichteten hier  und hier). Außerdem gibt es akustische Sensoren, sogenannte Wildwarner, die die Tiere erkennen und dann ein Signal ausstoßen, um sie zu verscheuchen. Jeder Landwirt ist zudem verpflichtet, die Flächen von innen nach außen zu mähen, um den Tieren die Flucht zu ermöglichen.