Anzeige wegen abgegebener Munition

Anzeige wegen abgegebener Munition

Gegen einen Mann, der gefundene Munition bei der Polizei abgegeben hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet – Polizei gibt Hinweise, wie man sich beim Auffinden von Waffen oder Munition korrekt verhält.

Die Polizei rät gefundene Munition oder Waffen von der Polizei an Ort und Stelle abholen zu lassen (Beispielbild: Wolfgang Brauner)
Die Polizei rät gefundene Munition oder Waffen von der Polizei an Ort und Stelle abholen zu lassen (Beispielbild: Wolfgang Brauner)

Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, zeigt ein Beispiel aus der baden-württembergischen Kreisstadt Biberach:

Auf einem geerbten Grundstück fand ein Mann eine Schachtel mit Munition und brachte diese am Dienstag (18.02.2020) zum Polizeirevier Biberach, um sie dort abzugeben, meldet das Polizeipräsidium Ulm.

Da es sich bei dem Fund um erlaubnispflichtige Munition handelte, für deren Transport eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig gewesen wäre, beging der Mann durch den Transport ohne Erlaubnis eine Straftat.

Gegen den ahnungslosen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei sei dazu von Amts wegen verpflichtet gewesen, heißt es in der Polizeimeldung weiter.

 

Wie man sich beim Auffinden von Munition und Schusswaffen richtig verhält, erklärt die Polizei in folgenden Hinweisen:

– Gehen Sie bei einem Fund von Schusswaffen aus Sicherheitsgründen immer davon aus, dass diese geladen und schussbereit sind. Bei einem unsachgemäßen Umgang kann sich unbeabsichtigt ein Schuss lösen, der möglicherweise schwerwiegende Folgen nach sich zieht. 

– Lassen Sie die Schusswaffe bitte am Fundort. Sichern Sie den Ort ab und verhindern Sie auf jeden Fall den Zugang anderer Personen zur Fundstelle. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in der Nähe sind.

– Verständigen Sie anschließend sofort Ihre Polizei. Die Polizeibeamten stellen dann die betreffenden Gegenstände vor Ort sicher.

– Bei dieser Vorgehensweise haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

– Die Polizei prüft die Gegenstände in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Danach werden sie in der Regel der Vernichtung zugeführt.