Animal Rights Watch klagt gegen Ehepaar Schulze Föcking

Animal Rights Watch klagt gegen Ehepaar Schulze Föcking

Der Kreis Steinfurt soll den Schulze Föckings die Schweinehaltung verbieten.

Schweinemastbetrieb
Schweinemastbetrieb

Und täglich grüßt das Murmeltier – Tierrechtler gönnen der ehemaligen NRW-Landwirtschaftsministerin und ihrem Mann keine Ruhe. Wie die „Westfälischen Nachrichten“ berichten, klagt der Tierschutzverein „Animals Rights Watch“ (ARIWA) erneut vor dem Verwaltungsgericht Münster. Dem Ehepaar soll die Schweinehaltung untersagt werden. Aufhänger auch dieses Mal sind Bilder, die von Aktivisten im Stall der Schulze Föckings gemacht worden sind und die, nach Meinung der Tierrechtler, Verstöße gegen den Tierschutz dokumentieren.

Die Frage, ob die Organisation überhaupt klagen darf, steht dabei jedoch noch im Raum. Hat doch der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen, Tierschutzverbänden das Klagerecht nicht über den 31. Dezember 2018 hinaus zu verlängern. Damit schaffte man ein Relikt aus Zeiten der rot-grünen Koalition ab, dass das Einklagen von Tierrechten legitimierte. Geltendes Recht ist es nun wieder, dass nur derjenige klagen darf, der sich in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt. Die Entscheidung über die Rechtsauslegung im aktuellen Fall obliegt nun dem Verwaltungsgericht Münster. Wir werden berichten, wie dessen Entscheidung ausfällt.