„Allzeitrekord“ bei der Schwarzwildjagd – Neue Regelung zur „kleinen Kugel“

„Allzeitrekord“ bei der Schwarzwildjagd – Neue Regelung zur „kleinen Kugel“

In Nordrhein-Westfalen haben Jäger noch nie so viele Wildschweine erlegt wie im vergangenen Jagdjahr – in Rheinland-Pfalz soll eine neue Allgemeinverfügung die Bejagung des Schwarzwilds leichter machen.

Wildschwein
Wildschwein

Die nordrhein-westfälische Jägerschaft hat im Jagdjahr 2017/18 mehr als 60.000 Wildschweine erlegt – das sind über 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Landesjagdverband (LJV) sprach von einem „Allzeitrekord für NRW“. Unterdessen gibt es für Jäger aus Rheinland-Pfalz eine neue Allgemeinverfügung, die die Schwarzwildjagd erleichtern soll.

Der LJV NRW wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die nach dem Regierungswechsel 2017 herbeigeführten jagdrechtlichen Änderungen den Ausschlag gegeben hätten für den hohen Jagderfolg. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sagte: „Mit einem besseren Jagdgesetz hätten wir in den vergangenen Jahren noch wirkungsvoller jagen und die Gefahr drohender Seuchenzüge und Wildschäden minimieren können.“ Die Voraussetzungen wolle die neue Landesregierung mit einem neuen Landesjagdgesetz nun herstellen (wir berichteten). Hohe Wildschäden und die sich aus Osteuropa nähernde Afrikanische Schweinepest machen laut LJV eine intensive Bejagung der Wildschweine auch weiterhin erforderlich. 

Unterdessen soll eine neue Allgemeinverfügung die Jagd auf Wildschweine in Rheinland-Pfalz erleichtern. Wie der Landesjagdverband mitteilte, dürfen Jäger ab sofort mit Geschossen ab einem Kaliber von „.22 Hornet“ auf gestreifte Frischlinge Jagd machen. Der LJV begrüßte die Entscheidung in einer Pressemitteilung ausdrücklich. „Zahlenmäßig stellen Frischlinge den größten Anteil einer Wildschweinpopulation dar. Aus diesem Grund hat die Jagd auf diese Altersklasse höchste Priorität“, erklärte LJV-Präsident Dieter Mahr. Sein Verband begrüße daher die Entscheidung der oberen Jagdbehörde – „zumal sie einer Forderung aus unserem Positionspapier zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) folgt“.

Geschosse, die einen Durchmesser von weniger als 6,5 mm und eine Auftreffenergie von weniger als 2.000 Joule auf 100 m erreichen, werden allgemein als „kleine Kugel“ bezeichnet. Der LJV wies darauf hin, dass die Jagd auf Wildschweine, Rot-, Dam- oder Muffelwild mit solchen Kalibern allgemein nicht zugelassen sei. Die „kleine Kugel“ werde in der Regel bei der Jagd auf Beutegreifer eingesetzt. Die neue Allgemeinverfügung weite nun deren Einsatz auf gestreifte Frischlinge aus. „Jägerinnen und Jäger, die in bestimmten jagdlichen Situationen eine Waffe mit solch einem Kaliber führen, müssen nicht mehr die Gelegenheit verstreichen lassen, Frischlinge dieser Altersklasse zu erlegen“, sagte LJV-Präsident Mahr. „Es gilt, jede Chance zu nutzen, um den Wildschweinbestand in Rheinland-Pfalz zu senken.“