22-jährige Jägerin weist Schuld von sich

22-jährige Jägerin weist Schuld von sich

Prozessauftakt gegen eine junge Jägerin, die vor fast genau zwei Jahren einen 81-jährigen Mitjäger durch einen Kopfschuss fahrlässig getötet haben soll.

Die Angeklagte beim Prozessbeginn mit ihrem Anwalt.
Die Angeklagte beim Prozessbeginn mit ihrem Anwalt.

Zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Quedlinburg beteuerte die Angeklagte, eine 22-jährige Jägerin aus dem Kreis Hildesheim, ihre Unschuld. Ihr wird vorgeworfen, vor fast genau zwei Jahren durch Missachtung der „Unfallverhütungsvorschrift Jagd“ fahrlässig den Tod eines 81-jährigen Mitjägers verursacht zu haben.

Christian Löffler, der Sprecher des Landgerichts Magdeburg führte im Interview mit dem mdr Sachsen-Anhalt aus: „Der Angeklagten wird Fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil ganz klar ist, dass sie ihren Mitjäger nicht töten wollte. Allerdings hat sie die im Verkehr übliche Sorgfalt nicht beachtet. Sie hätte dafür sorgen müssen, dass die Kugel, wenn sie kein Wild trifft, keinen anderen Menschen trifft, sondern beispielsweise in die Erde geht.“

Bezüglich der Bemessung des möglichen Strafmaßes erläutert Löffler weiter: „Sollte die Angeklagte verurteilt werden, so muss geprüft werden, ob sie nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht zu beurteilen ist. Für den Fall, dass sie nach Erwachsenenrecht verurteilt werden würde, muss sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber auch einer Geldstrafe rechnen.“

Die Angeklagte, die bereits mit 16 Jahren im Besitz eines Jugendjagdscheins war, sagte aus, dass sie ein Rudel Rotwild angewechselt hatte, das dann von links nach rechts an einem Hang entlang zog. Einen Hirsch aus diesem Rudel habe die junge Frau beschossen. Sie würde jeden ihrer Schüsse auch im Nachhinein wiederholen, da sie sich bei jedem einzelnen Schuss sicher gewesen sei, versicherte die Angeklagte. Der beschossene Hirsch wurde nicht gefunden.

Erst nach der Jagd habe sie erfahren, dass es zu dem tragischen Todesfall gekommen sei, dies jedoch in keiner Weise mit ihren Schüssen in Verbindung gebracht. Zeugen sagten weiterhin aus, dass der getötete Jäger entgegen der Vorschrift keine Signalkleidung trug. Dies sei ihm jedoch auch nicht explizit gesagt worden. Der leitende Richter bezeichnete den Tod des Mannes als „tragischen Unfall“.