Wolfsnachweise in den Kreisen Borken und Recklinghausen

Wolfsgebiet Schermbeck: Junger Wolfsrüde in Haltern am See nachgewiesen

Ein Wolf (Symbolbild: Christel SAGNIEZ)
Ein Wolf (Symbolbild: Christel SAGNIEZ)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt neue Wolfsnachweise in den Kreisen Recklinghausen und Borken.

Im Gebiet zwischen Reken (Kreis Borken) und Haltern am See (Kreis Recklinghausen) wurde in den letzten Monaten wiederholt ein einzelner Wolf fotografisch nachgewiesen:

Zunächst war am 20. Mai 2021 ein Wolf in den Abendstunden von einem Jäger beobachtet und gefilmt worden. Am 11. Juni 2021 gelangen einem Fotografen Bilder eines Wolfs im Bereich der Heubachwiesen. Mit Wildkameras wurden am 03., 08. und 15. Juni 2021 weitere Nachweise erbracht. Alle Bildnachweise wurden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft. Durch eine am 05. Juni 2021 gefundene Losung konnte jetzt die Identität des Wolfs aufgeklärt werden.

Die genetische Untersuchung der Kotprobe durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen hat einen Wolfsrüden mit der Kennung GW2347m nachgewiesen. Er stammt aus dem Rudel Werlte in Niedersachsen und wurde wahrscheinlich im Jahr 2020 geboren. Aktuell ist nicht bekannt, ob sich dieser Wolf weiterhin im Gebiet aufhält oder weitergezogen ist. Im Zeitraum von Mai bis Juli 2020 hatte sich hier auch eine Wölfin mit der Kennung GW1800f aufgehalten; die Wölfin wurde seitdem nicht mehr nachgewiesen. Informationen über die Wolfsrudel in Deutschland sind auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu finden: https://dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen.

Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen. Fragen zum praktischen Herdenschutz beantworten die Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

 

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, 12. August 2021, Recklinghausen

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