Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke

Am 30. April 2021 konnte ein Wolf in den späten Abendstunden auf einem Feld bei Porta Westfalica mithilfe einer Kameradrohne gefilmt werden.

Ein Wolf (Symbolbild: Hans Harbig)
Ein Wolf (Symbolbild: Hans Harbig)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke.

Am 30. April 2021 konnte ein Wolf in den späten Abendstunden auf einem Feld bei Porta Westfalica mithilfe einer Kameradrohne gefilmt werden. Die Aufnahmen wurden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft. Über Geschlecht, Alter und Identität des Tieres sind keine Aussagen möglich.

Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Nordrhein-Westfalen wird empfohlen, ihre Tiere (auch außerhalb der ausgewiesenen Wolfsgebiete und Pufferzonen) mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostenlose Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen gem. Förderrichtlinien Wolf für alle Weidetierhalterinnen und -halter an: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/weidetierschutz.htm

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

 

Quelle: LANUV

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