Wolfsgebiet Oberbergisches Land

Nachweise eines männlichen Wolfs GW1804m im Königsforst

Ein Wolf (Symbolbild: Manfred Antranias Zimmer)
Ein Wolf (Symbolbild: Manfred Antranias Zimmer)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt vier Wolfsnachweise in der Pufferzone zum Wolfsgebiet Oberbergisches Land im Waldgebiet Königsforst.

Der Königsforst erstreckt sich über Flächen der Städte Köln, Bergisch Gladbach und Rösrath.

Genetische Untersuchungen von vier Kotfunden durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen haben einen männlichen Wolf mit der Kennung GW1804m nachgewiesen. Dieser Wolfsrüde wurde bereits am 08. März 2021 bei Engelskirchen im Oberbergischen Kreis genetisch erfasst. Er stammt aus dem Wolfsrudel Feldkircher Wald-Neuwied in Rheinland-Pfalz und wurde im Jahr 2019 geboren. Alle Funde erfolgten im Bereich des Waldgebietes Königsforst. Es handelte sich im Einzelnen um folgende Funde: zwei Kotfunde am 28. Mai 2021 bzw. 02. Juni 2021 bei Bergisch Gladbach, sowie jeweils ein Kotfund am 15. Juni 2021 bei Köln und am 01.07.2021 bei Rösrath.

Es handelt sich somit eindeutig nicht um den Wolfsrüden GW2119m, der am 19. und 20. Mai 2021 im linksrheinischen Stadtgebiet von Köln für Schlagzeilen gesorgt hatte und ursprünglich aus der Alpenpopulation stammte. Wie die genetischen Untersuchungen an gerissenen Schafen vom 14. und 15. Mai 2021 im Kreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ergeben haben, war dieser Wolfsrüde über die Eifel zugewandert. Sein aktueller Verbleib ist nicht bekannt.

Bergisch Gladbach, Rösrath und die rechtsrheinischen Teile von Köln gehören zur Pufferzone um das Wolfsgebiet Oberbergisches Land. Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Oberbergisches Land und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune und der Untergrabeschutz bei Festzäunen zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen. Fragen zum praktischen Herdenschutz beantworten die Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Oberbergisches Land, zur Förderrichtlinie Wolf, zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sowie die Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Bezirksregierungen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Rheinland-Pfalz: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Homepage des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

 

Quelle: LANUV

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