Widerspruch gegen Beitragsbescheide der SVLFG

Seit kurzem erreichen den Deutschen Jagdverband e. V. (DJV) vermehrt Anfragen zu den derzeit verschickten Beitragsbescheiden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der DJV empfiehlt, gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide vorsorglich Widerspruch einzulegen.

Hochsitz im Herbstwald (Symbolbild: pictavio)
Hochsitz im Herbstwald (Symbolbild: pictavio)

Hintergrund: Die Beiträge haben sich im Vergleich zum letzten Beitragsjahr nicht unwesentlich erhöht und sind nicht nachvollziehbar.

Dies ist bereits im Rahmen des Jour fixe des DJV-Präsidiums am Mittwoch, den 11. August 2021 besprochen worden.

Als zuständiger Präsident für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft empfiehlt Josef Schneider (Landesjägermeister der Vereinigung der Jäger des Saarlandes) gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide der SVLFG vorsorglich Widerspruch einzulegen.

Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Eingang des Beitragsbescheides zu beachten.

Hintergrund: Die aktuellen Beitragsbescheide enthalten einen hohen Grundbeitrag, welcher in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht.

Weiterhin empfahl Schneider ein Musterverfahren anzustrengen, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden.

LJV-Geschäftsführer Alexander Michel weist außerdem darauf hin, dass das grundsätzliche Verfahren zur Pflichtmitgliedschaft noch beim Sozialgericht in Hannover anhängig ist.

 

Quelle: Landesjagdverband Hessen e.V.

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