Waffenhandel im Darknet

Fahnder des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main erfolgreich gegen den Waffenhandel im Darknet

Eine bei einer Durchsuchung sichergestellte Pistole samt Munition (Quelle: ZFA Frankfurt am Main)
Eine bei einer Durchsuchung sichergestellte Pistole samt Munition (Quelle: ZFA Frankfurt am Main)

Fahnder des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main haben in vier Ermittlungsverfahren eine Vielzahl verbotener Gegenstände, darunter insgesamt 13 Schusswaffen, 1.361 Stück Patronenmunition, mehrere Schlagringe, ein Butterfly-Messer, eine Stahlrute sowie 80 verbotene pyrotechnische Gegenstände sichergestellt.

Auf die Spur der unerlaubten Waffen, Munition und Pyrotechnik waren die Fahnder den Tatverdächtigen u.a. gekommen, weil ein 39-Jähriger mutmaßlicher Waffenhändler aus Lübeck widerrechtlich Waffen über das sogenannte Darknet an einen 65-Jährigen aus Ludwigshafen und an einen 40-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Tirschenreuth (Bayern) verkauft hatte.

In einem weiteren Fall enthüllten sie die Identität eines anderen 39-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Schaumburg (Niedersachsen), der ebenfalls unerlaubt Munition im „verdeckten Teil“ des Internets erwarb. Hier stellten die Ermittler bei der Wohnungsdurchsuchung zudem fest, dass der Beschuldigte selbst Schusswaffen angefertigt hatte.

Erforderliche Genehmigungen für den Handel, die Herstellung und den Besitz von Waffen und Munition besaßen die tatverdächtigen Männer nicht.

Die Sicherstellungen erfolgten im Zeitraum April 2018 bis November 2020 bei Durchsuchungen der Wohnungen der Beschuldigten und sind das Ergebnis umfangreicher und komplexer Ermittlungsarbeit einer Ermittlungskommission des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, die seit April 2016 gezielt gegen den organisierten Handel und Schmuggel von illegalen Schusswaffen im Darknet vorgeht. Die vier Strafverfahren werden unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaften Lübeck, Frankenthal, Bückeburg und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geführt.

Gegen den Tatverdächtigen aus dem Landkreis Schaumburg wurde bereits ein Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro erlassen. Die Entscheidungen in den anderen Verfahren stehen noch aus.

„Die Ermittlungserfolge verdeutlichen, dass das Darknet kein rechtsfreier Raum ist. Jede Person, die Straftaten über das Darknet begeht, muss jederzeit mit ihrer Identifizierung und mit Strafverfolgung rechnen“, so die Sprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

Eine bei einem Tatverdächtigen sichergestellte selbstgebaute Schrotflinte mit verbotener Laserzielbeleuchtung (Quelle: ZFA Frankfurt am Main)
Eine bei einem Tatverdächtigen sichergestellte selbstgebaute Schrotflinte mit verbotener Laserzielbeleuchtung (Quelle: ZFA Frankfurt am Main)

Die Sicherstellungen im Einzelnen:

Ludwigshafen: 1 Kurzwaffe, 265 Stück Munition, 1 verbotener Schlagring

Landkreis Tirschenreuth: 8 Kurzwaffen, 1 Gewehr, 142 Stück Munition, 80 verbotene pyrotechnische Gegenstände

Lübeck: 855 Stück Munition, 1 verbotener Schlagring, 1 verbotenes Butterflymesser, 1 verbotene Stahlrute, 1 verbotene Laserzielbeleuchtung

Landkreis Schaumburg: 2 Kurzwaffen, 1 selbst gefertigte Schrotflinte mit Laserzielbeleuchtung, 99 Stück Munition sowie Waffenteile

 

Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M., 24. Juni 2021

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