NRW erweitert Wolfsgebiet Senne

Ministerin Heinen-Esser: In Ostwestfalen im Bereich der Senne rechnen wir wieder dauerhaft mit einem stationären Wolf

Ein Wolf neben einem Felsen stehend (Symbolbild: Franz W.)
Ein Wolf neben einem Felsen stehend (Symbolbild: Franz W.)

In Ostwestfalen, im Raum Senne und Eggegebirge konnte jetzt eine Wölfin mit der Kennung GW1897f durch wiederholten genetischen Nachweis über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg nachgewiesen werden. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Damit können wir in Ostwestfalen im Bereich der Senne dauerhaft wieder mit einem stationären Wolf rechnen.“

Schon zwei Jahre zuvor hatte sich die Wölfin GW1044f im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne dauerhaft angesiedelt, worauf mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 das „Wolfsgebiet Senne“ ausgewiesen wurde. Wölfin GW1044f wurde jedoch seitdem nicht mehr nachgewiesen.

Aufgrund der nunmehr neuen Wölfin GW1897f wird das alte, bestehende „Wolfsgebiet Senne“ zum neuen „Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge“ erweitert. Die neue Abgrenzung umfasst jetzt 1.667 km² Wolfsgebiet und 2.827 km² umgebende Pufferzone.

Das neue Wolfsgebiet umfasst insbesondere die Truppenübungsplätze im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und folgende Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

  • Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil südwestlich der A 2/B 66).
  • Kreis Gütersloh: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
  • Kreis Lippe: Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage und
  • Oerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen.
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Lippspringe, Paderborn und Lichtenau, Gemeinden Altenbeken, Borchen und Hövelhof.
  • Kreis Höxter: Städte Bad Driburg, Brakel (Teilbereich westlich der B252), Nieheim (Teilbereich westlich der B252), Steinheim (Teilbereich westlich der B252), Warburg (Teilbereiche westlich der B252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich westlich der B252).

Die umliegende „Pufferzone“ umfasst die folgenden Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

  • Kreis Gütersloh: Städte Gütersloh, Rietberg und Verl.
  • Hochsauerlandkreis: Stadt Marsberg.
  • Kreis Höxter: Städte Beverungen, Borgentreich, Brakel (Teilbereich östlich der B252), Höxter, Marienmünster, Nieheim (Teilbereich östlich der B252), Steinheim (Teilbereich östlich der B252), Warburg (Teilbereiche östlich der B252 und der L837) und Willebadessen (Teilbereich östlich der B252).
  • Kreis Lippe: Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Lemgo, Lügde und Schieder-Schwalenberg, Gemeinden Dörentrup, Extertal, Kalletal und Leopoldshöhe.
  • Kreis Paderborn: Städte Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück und Salzkotten.
  • Kreisfreie Stadt Bielefeld (Teil nordöstlich der A2/B66).

Bei der jetzigen Neuabgrenzung werden die Stadt Lichtenau und die Gemeinde Borchen im Kreis Paderborn sowie die Stadt Bad Driburg und weitere Teile des Kreises Höxter westlich der B252 (bzw. westlich der L857 und L552 als südliche Verlängerung der B252 in Warburg bis zur Landesgrenze) von der bisherigen Pufferzone in das zukünftige Wolfsgebiet „Senne-Eggegebirge“ überführt. Die Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis wird nun als Teil der Pufferzone erstmalig Bestandteil der Förderkulisse.

Die genaue Lage der Flächen wird im Internet auf der Plattform www.wolf.nrw unter „Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge“ dargestellt.

Mehr zu Wölfen in Nordrhein-Westfalen und Wolfsgebieten:

Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt, wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.

Das Ziel der möglichst großzügigen Abgrenzung inklusive einer Pufferzone ist, für möglichst viele Nutztierhalter den präventiven Herdenschutz mit öffentlichen Geldern zu fördern. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes in Nordrhein-Westfalen entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Ländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung der Anträge für das „Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge“ erfolgt durch die Bezirksregierung Detmold, in Marsberg durch die Bezirksregierung Arnsberg.

1995 wurde der erste Wolf und im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, 2018 die erste dauerhafte Ansiedlung einer Wölfin am Unteren Niederrhein. Auch hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen. Heute befinden sich in Nordrhein-Westfalen und grenzübergreifend zu Nachbarländern mindestens zwei Rudel, ein Paar und ein Einzeltier.

Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter Telefon 02361/305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter Telefon 0201-714488.

Informationen zum bundesweiten Monitoringstandard, der auch in Nordrhein-Westfalen angewendet wird, gibt es bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): DBBW/Wolfsmonitoring

DNA-Proben mit Verdacht auf einen Wolf werden untersucht durch das Senckenberg Forschungsinstitut, das im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden als „Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ genetische Proben aus ganz Deutschland untersucht.

 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 18. Juni 2021, Düsseldorf

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