LJV unterstützt biotopverbessernde Maßnahmen

Jägerinnen und Jäger pflanzten gemeinsam mit dem Landesjagdverband in den letzten 27 Jahren über 400.000 Gehölze in Sachsen-Anhalts Agrarlandschaft. 

Baumpflanzaktion (Foto: S. Kapuhs)
Baumpflanzaktion (Foto: S. Kapuhs)

Seit 1994 finden über den Landesjagdverband organisierte Biotopverbesserungen in den Feldrevieren statt. Die Neuanlage von Hecken, Remisen und Feldgehölzen sollen ganzjährige Rückzugsräume für die heimische Flora und Fauna in unserer Agrarlandschaft schaffen und die Biotope vernetzen. Allein durch die Jagdabgabeförderung konnten so mittlerweile über 250 Pflanzmaßnahmen durch die Jägerinnen und Jäger des Landes realisiert werden. Mittlerweile blicken wir auf über 400.000 gepflanzte Feldgehölze zurück – ein Gehölzstreifen der von Zeitz bis Arendsee reichen würde.

Dieses Frühjahr konnten der LJV sechs Pflanzungen umsetzen. In den Gemarkungen Webau, Oschersleben, Irxleben, Klötze, Krüssau und Leetza wurden mit Hilfe der dortigen Revierinhaber und Jagdpächter neue Lebensraumstrukturen geschaffen. Diese sollen künftig Wildtieren neue Äsung- und Deckungs- und Ruhemöglichkeiten bieten.

Die gepflanzten Hecken schaffen Lebensraum und dienen dem Erhalt der Artenvielfalt in einer weitestgehend ausgeräumten Agrarlandschaft. Durch die Minderung von Winderosion und Wasserverdunstung sind Hecken ein wichtiges Instrument des Bodenschutzes, da sie die Bodenfruchtbarkeit auf den Feldern erhalten. Insbesondere an wenig befahrenen Feldwegen und Wassergräben sollte auf einseitige Bepflanzungen in der Feldflur wert gelegt werden. Zu empfehlen sind insbesondere dreireihige Pflanzungen, bestehend aus standortgerechten Sträuchern (etwa 90%) und Bäumen (etwa 10%).

Auf was muss bei der Pflanzung geachtet werden?

Für die Bepflanzung mit Gehölzen eignen sich Flächen, wie ehemalige Deponien, Randstreifen wenig befahrener Feldwege, Gewässerrandstreifen, ehemalige Kleingartenanlagen, Ödland, rückgebaute Bahnkörper und aufgegebene Tagebaue. Bei Kleinstflächen kann auch eine Pflanzung fruchttragender Einzelbäume empfohlen werden.

Wenn eine geeignete Fläche zur Pflanzung im Jagdbezirk durch den Revierinhaber bzw. Jagdpächter ausgewählt ist, gilt es den Eigentümer festzustellen und ihn über das Vorhaben zu informieren. Zur Realisierung der Bepflanzung bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Eigentümers und einer entsprechenden Vereinbarung, die den langfristigen Bestand der Gehölzpflanzung sichert. Die Pflanzmaßnahme sollte darüber hinaus auch die Zustimmung des zuständigen Hegerings bzw. der Jägerschaft erhalten und mit eventuell angrenzenden Nachbarn abgestimmt sein. Nach Erstellung der Pflanzplanung unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorgaben empfiehlt sich erfahrungsgemäß eine Rücksprache mit dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sowie der Unteren Naturschutzbehörde.

Was darf gepflanzt werden?

Seit dem 1. März 2020 dürfen zur Anlage von Waldrändern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen grundsätzlich nur noch gebietseigene Gehölze und Saatgut verwendet werden. Anhand der naturräumlichen Gliederung wurden in Sachsen-Anhalt drei Vorkommensgebiete ausgewiesen, für die jeweils entsprechende Gehölzauswahlen zur Pflanzung festgelegt wurden. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG).

Service des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt

Der Landesjagdverband bietet Beratungsmöglichkeiten bei der Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft für Jagdausübungsberechtigte in Sachsen-Anhalt an. Gerne unterstützen wir bei Fragen wie Flächenauswahl, Pflanzplanung sowie notwendige Behördenabstimmungen.

 

Quelle: Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.

Eines der vielen angelegten Biotope (Quelle: LJV)
Eines der vielen angelegten Biotope (Quelle: LJV)

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