Keine Heimlichkeiten mehr

„Wildes Bayern e.V.“ erringt Sieg um Umweltinformationen. Revierweise Abschusszahlen stehen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg den Bürgern offen.  

Auf einer Hegeschau (© Wildes Bayern e.V.)
Auf einer Hegeschau (© Wildes Bayern e.V.)

Mit der Geheimnistuerei um die Jagd ist es vorbei: Nach einem rechtskräftigen Urteil vom April 2021 dürfen Behörden die Abschusszahlen einzelner Jagdreviere nicht länger unter Verschluss halten.

Der Natur- und Wildtierschutzverein „Wildes Bayern e.V.“, der sich vor allem auch für die Gams einsetzt, wollte vom Landratsamt Sonthofen die Abschusszahlen für diese Wildart erfragen. „Normalerweise werden diese Daten nur auf den jährlichen Hegeschauen vorgestellt. Wir sammeln die Informationen über das Alter und Geschlecht der erlegten Gams seit einigen Jahren. Damit können wir herausfinden, wie gut oder schlecht es den Gams in den Revieren geht. Dabei haben wir natürlich auch die großen Staatsreviere im Blick, denn dort leben die meisten Gams in Bayern“, sagt die Vorsitzende Dr. Christine Miller, die selbst als Biologin solche Analysen vornimmt.

Nachdem Corona-bedingt fast alle Hegeschauen ausgefallen waren, wollten die Wildtier-Aktivisten die notwendigen Zahlen von der unteren Jagdbehörde im Oberallgäu erfahren. Dort bekamen sie eine Absage: „Die Herausgabe revierweiser Informationen kann vielfältige und unkontrollierbare Reaktionen und Angriffe verschiedener Interessensgruppen und über verschiedene Medien gegen betroffene Revierinhaber auslösen“, ließ die Behörde wissen.

Mit dieser Antwort gaben sich Dr. Miller und ihre Mitstreiter nicht zufrieden und zogen vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Abschusszahlen und auch die jeweils für ein Revier festgesetzten Abschusspläne sind sogenannte „Umweltinformationen“ und dürfen grundsätzlich nicht unter Verschluss gehalten werden.

Das Landratsamt Oberallgäu muss die Daten über die Gamsabschüsse der letzten zehn Jahren herausrücken – das hat ihm jetzt das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg unmissverständlich klargemacht (AZ: Au 9 K 19.1427). Denn ein Revier ist keine Person, und selbst wenn der Pächter oder Besitzer, wie im Fall der Bayerischen Staatsforsten, zu ermitteln sei, wären seine schutzwürdigen Interessen durch die Herausgabe der Daten nicht gefährdet, befand das Gericht.

Das Landratsamt wiederum sei eine informationspflichtige Stelle. Auch das Argument der Behörde, es wolle die Revierpächter vor unliebsamen Aktionen, wie Demos, schützen, räumte das Gericht aus: Derlei sei in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Eine Plakataktion von „Wildes Bayern“ zur Rettung der Gams sei „im Rahmen der üblichen Tätigkeit eines Naturschutzverbands zur Verwirklichung seiner Vereinsziele“ zu sehen und damit nicht als unangemessene Reaktion zu werten. 

 

Quelle: Wildes Bayern e.V.

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