Jagd und Corona aktuell

Jagden, Schüsseltreiben und vieles mehr wieder zulässig – Schießnachweis wieder Pflicht

Grafische Darstellung von Covid 19 Viren (Symbolbild: Gerd Altmann)
Grafische Darstellung von Covid 19 Viren (Symbolbild: Gerd Altmann)

Veranstaltungen sind generell wieder zulässig

 

  • bei einer Kreis- bzw. landesweiten Inzidenz unter 35 ohne Teilnahmebeschränkungen.
  • bei einer Kreis- bzw. landesweiten Inzidenz über 35 nur für immunisierte oder getestete Teilnehmer (3-G-Regel). 

 

Die Maskenpflicht kann ausnahmsweise entfallen:

 

  • wenn alle Anwesenden immunisiert oder getestet sind oder
  • wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder
  • bei Tätigkeiten, die nur ohne Maske ausgeübt werden können (z. B. Jagdhornblasen).

Damit können Jagden inkl. Schüsseltreiben, Mitgliederversammlungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Jagdhornbläserübungen (auch in geschlossenen Räumen), Jagdhundeprüfungen, jagdliches Übungsschießen und vieles mehr wieder stattfinden.

Bei Bewegungsjagden auf Schalenwild ist gemäß aktueller Mitteilung durch die Oberste Jagdbehörde ab sofort wieder ein gültiger Schießübungsnachweis vorzulegen. Ansonsten sind bei Jagden die Vorgaben der Coronaschutzverordnung einzuhalten.

Generell gilt: Abstand, Hygiene und Maske sind in allen Lebensbereichen möglichst umfassend einzuhalten. Veranstalter können daher auch über die Coronaschutzverordnung hinausgehende Regelungen zum Infektionsschutz treffen. 

 

Quelle: Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V., 08. September 2021, Dortmund

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