Jagd ist „Triftiger Grund“

MSAGD: In Rheinland-Pfalz ist die Jagdausübung in der Corona-Pandemie ein Ausnahmegrund für Corona-Beschränkungen

Ein Jäger mit Mund-Nase-Schutz (Foto: LJV RLP)
Ein Jäger mit Mund-Nase-Schutz (Foto: LJV RLP)

Auf die Anfrage des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) vom 24.3.2021 bezüglich einer Ausnahme von Corona-Beschränkungen für die Jagdausübung erhielt der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz eine für Jäger positive Antwort.

Laut dem „Corona Team Anfragen“ des MSAGD sei die Jagd „zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stets als triftiger Grund anzusehen“.

Die Antwort des Ministeriums als E-Mail können Sie hier als PDF lesen und herunterladen.

Der Landesjagdverband empfiehlt, den Ausdruck zusammen mit Ihrem Jagdschein mit zur Jagd zu nehmen, um etwaige Diskussionen zu vermeiden.

 

Quelle: Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V.

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