Hofnahe Schlachtungen bald möglich

Die mobile Schlachtung von Nutztieren ist in Niedersachsen künftig auch direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich

Ein frisch geschlachtetes Hausschwein vor einer Scheune hängend (Symbolbild: iStock/Milan Sommer)
Ein frisch geschlachtetes Hausschwein vor einer Scheune hängend (Symbolbild: iStock/Milan Sommer)

Die mobile Schlachtung von Nutztieren ist künftig auch direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Der Niedersächsische Landtag stimmte heute für einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition. „Damit schaffen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Sie begrüßte die Möglichkeit der hofnahen Schlachtung außerordentlich: „Das erspart den Tieren viel Stress, weil der Transport wegfällt. Die Zusammenarbeit von Tierhaltern mit handwerklichen Metzgereien oder kleineren Schlachthöfen bietet sich für die regionale Versorgung an.“

Zunächst muss im Juli auf EU-Ebene eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Danach wird es möglich sein, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

„Wir nehmen sowohl von den Landwirten als auch von den Kunden, die das recht hochpreisige Produkt nachfragen, ein hohes Interesse wahr. Auf den Transport der Tiere kann bei dieser neuen Form der Schlachtung verzichtet werden. Es ist uns wichtig, diesen tierschutzgerechten Schritt zu ermöglichen“, betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Mit Hilfe von EU-Fördergeld der Maßnahme „Verarbeitung und

Vermarktung“ können Kleinunternehmer sowie entsprechende Erzeugerzusammenschlüsse bei der Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Förderung unter: www.lwk-niedersachsen.de/foerderung

 

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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