Unsere Jagdhunde (XIII): Versicherungsschutz für Vierbeiner

Unsere Jagdhunde (XIII): Versicherungsschutz für Vierbeiner

Jagdhunde sind für Jäger unentbehrlich – nicht nur als Freund, sondern ebenso als Unterstützung beim Waidwerken. Doch wer kommt dafür auf, wenn der Jagdhund während der Jagd verletzt wird?

Zwei Hunde bei einer Gesellschaftsjagd
Zwei Hunde bei einer Gesellschaftsjagd

Rund um die Jagd kann viel passieren – eine Jagdhaftpflichtversicherung ist die Voraussetzung für den Erwerb des Jagdscheins, somit besitzt jeder Jäger eine solche Versicherung. Doch diese schließt bei einer Verletzung des Jagdhundes durch Wildtiere die Zahlung einer Versicherungsleistung von vornherein aus. Sie haftet zwar ausdrücklich für Schäden, die an Dritten entstehen, allerdings wird vorausgesetzt, dass der Jäger diese Schäden schuldhaft zu verantworten hat. Da Wildtiere jedoch als herrenlos gelten, besteht bei der Jagdhaftpflichtversicherung kein Anspruch auf eine Entschädigungsleistung.

Es gibt allerdings durchaus Versicherungen, die entstehende Kosten bei Verletzungen von Jagdhunden zumindest teilweise abdecken. Zum einen gibt es die Möglichkeit, einen Hund oder eine Meute für die Dauer eines Tages, beispielsweise auf einer Treib- oder Drückjagd, zu versichern. Diese haftet dann auch bei Verletzungen oder Verlust, sofern diese durch Wild oder andere Jäger verursacht wurden. Jedoch ist sie lediglich für den Schutz an einzelnen Jagdtagen in vereinbarten Gebieten und während des Hin- und Rücktransportes zur Jagdveranstaltung gedacht. Abschließen kann eine solche Versicherung entweder der Hundehalter selbst oder der Veranstalter für alle an der Jagd teilnehmenden Hunde.

Neben diesen Optionen ist es für Jäger, die mit ihrem Hund regelmäßig jagen gehen, am sinnvollsten, wenn sie ihren Jagdhund ganzjährig versichern. Dafür existieren spezielle Jagdhundeunfallversicherungen. Diese greifen das ganze Jahr über und je nach Anbieter können sogar Auslands- oder EU-Jagden sowie bestimmte zusätzliche, grenznahe Jagdgebiete mitversichert werden. Auch beinhaltet sind Schäden, die durch Wildtiere oder Dritte verursacht werden. Die Versicherungen sind häufig schon für einen Beitrag von bis zu zehn Euro monatlich abzuschließen. Voraussetzung für eine Versicherung ist eine namentliche Meldung des Hundes mit Wurfdatum, Name, Täto- oder Chip-Nummer und – falls vorhanden – eine Kopie der Ahnentafel.

Damit die Versicherungen die entstandenen Kosten ersetzen, verlangen sie häufig die unterschiedlichsten Nachweise. Einige Anbieter leisten nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherte beispielsweise schon den Kaufvertrag für einen neuen Jagdhund abgeschlossen hat. Andere Versicherer folgen dem Ersatzanspruch nur, falls der Besitzer nachweisen kann, dass er den getöteten Jagdhund käuflich erworben hatte. Somit sind bei einigen Versicherungen Hunde, welche aus der eigenen Zucht stammen oder verschenkt wurden, nicht versicherungsfähig. Auch die Brauchbarkeit der Hunde ist im Versicherungsfall oft nachzuweisen. Alle vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Rassen besitzen diesen Status.

Da es zahlreiche Einschränkungen und Besonderheiten bei jeder Versicherungsgesellschaft gibt, fällt die Wahl für eine passende Versicherung nicht immer leicht. Jeder Hundeführer muss selbst abwägen, mit welchen Nachteilen er leben kann und welche Leistungen in der Versicherung zwingend beinhaltet sein müssen – ob es beispielsweise reicht, wenn der Jagdhund nur in deutschem Jagdgebiet und nur für bestimmte Tage im Jahr versichert ist, oder ob es erforderlich ist, dass man europaweit und ganzjährig den vollen Versicherungsschutz genießt. Auf den Internetseiten aller gängigen Versicherer gibt es entsprechende Infos zum persönlichen Vergleich.

Alle Teile unserer Jagdhundeserie finden Sie hier:

Unsere Jagdhunde (XXIX): Der Pudelpointer
Unsere Jagdhunde (XXVIII): Brandl- und Tirolerbracke
Unsere Jagdhunde (XXVII): Der Foxhound
Unsere Jagdhunde (XXVI): Der Deutsch-Langhaar
Unsere Jagdhunde (XXV): Der Deutsche Jagdterrier
Unsere Jagdhunde (XXIV): Der Deutsche Wachtelhund
Unsere Jagdhunde (XXIII): Der Deutsch-Drahthaar
Unsere Jagdhunde (XXII): Der Bayerische Gebirgsschweißhund
Unsere Jagdhunde (XXI): Die Westfälische Dachsbracke
Unsere Jagdhunde (XX): Die Deutsche Bracke
Unsere Jagdhunde (XIX): Der Barbet – Ein treuer Gefährte für Jäger und Familien
Unsere Jagdhunde (XVIII): Die Steirische Rauhhaarbracke
Unsere Jagdhunde (XVII): Eleganz in grau – der Weimaraner
Unsere Jagdhunde (XVI): Der Beagle als Jagd- und Familienhund
Unsere Jagdhunde (XV): Ein kastanienbraunes Temperamentsbündel – Der Irish Setter
Unsere Jagdhunde (XIV): Der Hannoversche Schweißhund
Unsere Jagdhunde (XIII): Versicherung für Vierbeiner
Unsere Jagdhunde (XII): Der Deutsch Kurzhaar

Unsere Jagdhunde (XI): Ambitionierter Apportierhund – der Labrador Retriever
Unsere Jagdhunde (X): Der Jämthund – das schwedische Kraftpaket
Unsere Jagdhunde (IX): Dackel, Teckel, Dachshund – ein verlässlicher Jagdbegleiter
Unsere Jagdhunde (VIII): Die Schweizer Laufhunde – Vier auf einen Streich
Unsere Jagdhunde (VII): Der kleine Münsterländer
Unsere Jagdhunde (VI): Ideal für Jagd und Familie – der Cocker Spaniel
Unsere Jagdhunde (V): Wissenswertes über Zecken
Unsere Jagdhunde (IV): Der Pointer – Sprinter mit Spürnase!
Unsere Jagdhunde (III): Die Alpenländische Dachsbracke
Unsere Jagdhunde (II): Magyar Vizslas – Majestätische Vierbeiner
Unsere Jagdhunde (I): Vom Welpen zum Waidmannsheilbringer