Tierschutzbund echauffiert sich über neues Hundegesetz

Tierschutzbund echauffiert sich über neues Hundegesetz

Bull Terrier
Bull Terrier

In Sachsen-Anhalt ist jetzt das überarbeitete Hundegesetz in Kraft getreten. Es dient zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. Die Neufassung trifft besonders beim Deutschen Tierschutzbund auf Verärgerung. In einer Pressemitteilung wird insbesondere das Festhalten an der Rasseliste heftig kritisiert. Eine Rasseliste dient dazu, die Gefährlichkeit von Hunden anhand der Rasse einzustufen. 

Der Tierschutzbund geht davon aus, dass aggressives Verhalten von Hunden nicht an der Rasse, sondern an der Aufzucht, den Haltungsbedingungen und dem Umgang mit dem Tier liegt. Daher würde ein verpflichtender Sachkundeausweis „viel eher der Gefahrenprävention dienen“, heißt es. Weiterhin wird in der Pressemitteilung das im Hundegesetz verankerte Zucht- und Handelsverbot kritisiert. Davon betroffen sind folgende Hunderassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull, Bullterrier und Pitbull. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass die Vermittlung von Vierbeinern, die als „Gefahrenhund“ deklariert sind, deutlich erschwert und daher Tierheime zunehmend belastet würden.  

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, spricht im Hinblick auf das Zucht- und Handelsverbot von einem „Skandal“. Er wettert: „Dass die bestehenden Sonderregelungen für Hunde bestimmter Rassezugehörigkeit wider besseres Wissen fortbestehen, ist kaum zu glauben.“ Damit bezieht er sich auf Studien, die belegten, dass im Einzelfall über die Gefährlichkeit eines Hundes entschieden werden müsse. Außerdem gebe es bisher keinen Beweis für eine erhöhte Gefährlichkeit einer Hunderasse. Und weiter: „Erneut nimmt Sachsen-Anhalt eine unbegründete, willkürliche Einstufung vor – allein aufgrund einer Annahme, die aus wissenschaftlicher Sicht nicht gerechtfertigt ist. Die Leidtragenden sind in dem Fall sowohl die Hunde als auch die Tierheime, die die Folgen der Gesetzgebung zu ertragen haben.“

Als positive Beispiele, wie ein Hundegesetz auszusehen hat, sieht der Tierschutzbund die entsprechenden Gesetze in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dort habe man sich am aktuellen Wissenstand orientiert und die Rasselisten wieder abgeschafft.