Tierschutz kennt keine Grenzen

Tierschutz kennt keine Grenzen

Ein neues Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich ermöglicht es Jägern, auch über die Landesgrenze hinweg Nachsuchen durchzuführen.

Hundeführer
Hundeführer

Für Josef Schneider war der 3. April ein „historischer Tag“. Was den Landesjägermeister des Saarlands so in Freude versetzte? Ein einzigartiges Abkommen: Denn erstmals in der Geschichte Frankreichs und Deutschlands ist es nun möglich, dass Jäger Nachsuchen auch über die Landesgrenze hinaus durchführen. „Unseres Wissens gibt es das auch mit anderen Nachbarländern Deutschlands bisher leider noch nicht“, erklärte Schneider.

Wie die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) mitteilte, unterzeichneten „Monsieur le Président“ Pierre Lang von der Federation des Chasseurs de la Moselle und Landesjägermeister Schneider in Anwesenheit der Schweißhundeführer beider Länder das bisher einmalige Abkommen. Es soll ermöglichen, dass Nachsuchenführer mit ihren Hunden die jeweilige Nachbargrenze übertreten dürfen, um ihre im Sinne des Tierschutzes wichtige Arbeit durchzuführen. Wenn bislang ein Stück Wild beispielsweise angefahren wurde und verletzt flüchtete, musste die Nachsuche an der Landesgrenze unverrichteter Dinge beendet werden. Mit dem Abkommen kann sie nun weitergeführt werden, bis das Wild erlöst ist.

Laut VJS gilt die neue Regelung konkret für zehn namentlich benannte Schweißhundeführer: Jeweils fünf französischen und fünf saarländischen Jägern ist es ab sofort möglich, Nachsuchen ohne weitere bürokratische Hürden bis hinein in das Nachbarland durchzuführen. Der jeweiligen Gegenseite werden Karten, Adressen und Telefonnummern aus den betroffenen Revieren zur Verfügung gestellt und die Schweißhundeführer erhalten eine Schulung über die jagdrechtlichen Regelungen des Nachbarlandes. Landesjägermeister Schneider betonte, das gute nachbarschaftliche Verhältnis beider Seiten werde nun mit Sicherheit noch verstärkt.