Steuerermäßigung für Jagdhunde
LJV Schleswig-Holstein: Stadt Bad Bramstedt geht den richtigen Weg
In Schleswig-Holstein leben rund 11.000 ausgebildete Jagdhunde in „Jäger-Haushalten“. Bis zur jagdlichen Brauchbarkeit werden pro Hund rund 2.000 Ausbildungsstunden investiert. Die mit der Ausbildung zusammenhängenden Kosten finanzieren die Jägerinnen und Jäger eigenständig. Dieser zeitliche und finanzielle Aufwand wird nicht nur zum Wohle des Wildes und aus Tierschutzgründen betrieben. Er dient vor allen Dingen der gesamten Gesellschaft – ob im Falle eines Wildunfalles oder zur Seuchenprävention. Daher plädiert der Landesjagdverband Schleswig-Holstein seit Jahren für eine Abschaffung der Hundesteuer.
Diese Auffassung hat nun auch die Stadt Bad Bramstedt geteilt und dem Antrag der FDP-Fraktion zugestimmt, die Hundesteuer für geprüfte, also ausgebildete Jagdgebrauchshunde, zu halbieren. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir als Verband sehr begrüßen“, sagt Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.
Während sich Städte wie Lübeck und Bad Oldesloe mit einer Steuerermäßigung oder Befreiung für Jagdgebrauchshunde nach wie vor schwertun oder diese gar wieder gestrichen haben, gibt es auch Städte und Gemeinden wie Eutin und Plön, die die Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde ganz oder teilweise abgeschafft haben.
Die Gemeinde Osterrönfeld beispielsweise ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und verzichtet mittlerweile gänzlich auf die Erhebung einer Hundesteuer für alle Hundehalter.
„Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein wünscht sich, dass vom Schleswig-Holsteinischen Städte- und Gemeindetag eine Muster-Hundesteuer-Satzung auf den Weg gebracht wird, die eine generelle Steuerbefreiung für alle Hundehalter vorsieht, die ihre Vierbeiner für das Gemeinwohl ausbilden und einsetzen. Gerade in Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) wird der Schritt des Umdenkens seitens der Politik immer bedeutsamer“, sagt Wolfgang Heins.
Aus historischer Sicht ist die Hundesteuer ein längst überholtes Überbleibsel einer vor rund 200 Jahren eingeführten Luxussteuer, die ähnlich der Pferdesteuer zu den Akten gelegt werden muss. Jagdhunde sind Spezialisten und Familienmitglieder mit sozialer und gesellschaftlicher Funktion. Sie dienen dem Wohle des Wildes und nicht der Wertschöpfung der Gemeinden, die mit der Erhöhung der Hundesteuer ihre klammen Kassen auffüllen wollen“, so Heins.
Quelle: Pressemitteilung des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein vom 06. Februar 2020, Flintbek