Prüfungsordnungen kann man lesen – Erfahrungen muss man sammeln!

„Der JGHV möge die Augen nicht verschließen vor den Gefahren, die seiner in der Ethik des Tierschutzes vielleicht am tiefsten wurzelnder Prüfung, der Verbandsschweißprüfung, drohen. Sie ist im Begriff, sich selbst preiszugeben und damit bedeutungslos zu werden. Wir fordern den JGHV auf, die Verbandsschweißprüfung wieder das werden zu lassen, als was sie geboren wurde: Eine Prüfung zweier durch den Schweißriemen verbundener Spezialisten.“

„Wenn man mal 80 Winter hinter sich hat, mit Wild und Wald, Waid- und Rüdemännern von kleinauf aufgewachsen ist, Lichter, Lauscher und Windfang stets offen hielt, hat man im grünen Handwerk viel erlebt und erprobt. Aber trotzdem beim Jagen nie ausgelernt.“  

Prüfungsordnungen kann man lesen – Erfahrungen muss man sammeln!

Verbandsschweißprüfungen und Verbandsfährtenschuhprüfungen im Blickpunkt und kommentiert durch die Experten Uwe Tabel, Bernd Krewer, Heinrich Uhde und Walter Stein.

Verbandsschweißprüfung Bergisches Land
Verbandsschweißprüfung Bergisches Land

Bereits einige Jahre vor Einführung der Verbandsschweißprüfung (VSwP) erkannte man die Notwendigkeit, für vielseitige Jagdgebrauchshunde eine „Erschwerte Schweißprüfung“ einzuführen. Führende Jagdkynologen wie Konrad Andreas, Dr. Carl Tabel, Werner Stölter, Herbert Bansen, von Trott zu Solz und Dr. Wolfang Uter waren an den Initiativen und Versuchen zu dieser Prüfung maßgeblich beteiligt. Die Versuchsergebnisse und die gesammelten Erfahrungen aus den „Erschwerten Schweißprüfungen“ führten schließlich auch zur Vorlage einer Verbandsschweiß –Prüfungsordnung (VSwPO). 

Diese wurde auf der Hauptversammlung des JGHV im Jahre 1961 beschlossen und so wurden auch in den Band 57 DGStB (Jahrgang 1961) die vier Verbandsschweißprüfungen „Pfälzerwald“, „St. Johann“, „Hoherodskopf“ und „Sachsenwald“ aufgenommen. Auf diesen vier Prüfungen wurden auf der 20-Stunden-Fährte insgesamt 48 Hunde gemeldet, erschienen waren 45 und prämiert wurden 27 Hunde – und auf der damals noch 44-Stunden-Fährte wurden insgesamt neun Hunde gemeldet, erschienen waren alle neun und prämiert wurden schließlich fünf Hunde. 

Die 20-Stunden-Fährten wurden auf der „Sachsenwald“ mit Rotwildschweiß getupft und auf den 44-Stunden-Fährten mit Schwarzwildschweiß. Auf der „Hoherodskopf“ wiederum wurden alle Fährten mit Rotwildschweiß und bei den anderen beiden Prüfungen wurden alle Fährten mit Rehwildschweiß getupft. Da die im Jahre 1960 ausgerichtete „Pfälzerwald“, „Urach“, „Hämelerwald“, „Hoderodskopf“ und „Sachsenwald“ bereits schon nach der gültigen VSwPO stattfanden, wurden diese Prüfungen lt. Beschluss des Verbandstages mit in das DGStB (Bd. 57) aufgenommen. Auf diesen fünf Prüfungen wurden insgesamt 63 Hunde gemeldet, erschienen waren 57 und prämiert wurden 39 Hunde.

Um die Mitgliedsvereine des JGHV anzusprechen, wurde bereits im Jahre 1960 für die Einführung einer solchen Prüfung geworben – wie u. a. durch den Schriftleiter der DD-Blätter Forstmeister Udo Mersmann. Angedacht war (und ist es auch in der heutigen Zeit noch) die Einführung der Verbandsschweißprüfung (VSwP) als Einstieg der auf Vielseitigkeit gezüchteten Jagdhunderassen mit geeigneten Führern in die Nachsuchenpraxis. 

Bereits einige Jahre nach Einführung der VSwP gelangten schon eine Reihe von weitsichtigen Waid- und Rüdemännern zu der Schlussfolgerung, eine VSwP durch Bildung von sogenannten Arbeitsgemeinschaften auszurichten, um diese Prüfung auch im Sinne der Praxis auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Denn die Vorteile dieser Zusammenschlüsse liegen doch u. a. auch in der Auswahl geeigneter Reviere, der Kostenbeteiligung, Arbeitsteilung und der Richterauswahl. So werden denn auch in der heutigen Zeit u. a. die „Pfälzerwald“, die „Elm“, die „Bergisches Land“ und die „Hoherodskopf“ von mehreren Vereinen oder Arbeitsgemeinschaften ausgerichtet. Um die VSwP und VFsP auf einem hohen Niveau zu halten, möchte ich mir erlauben aus der Jubiläumsschrift zur 50. Elm VSwP – eine anlässlich der 45. „Elm“ an den JGHV gerichteten Resolution – zu zitieren:

Da wir glücklicherweise im Jagdgebrauchshundwesen noch Experten in unseren Reihen haben, können sie die Entwicklung dieser Prüfung über Jahrzehnte hinweg kommentieren – sei es als Verbandsschweißrichter, Prüfungsleiter, Vorsitzender einer Arbeitsgemeinschaft und Richter im Verein Hirschmann oder des Klub Bayerischer Gebirgsschweißhunde, insbesondere aber auch als Praktiker der Nachsuchenarbeit auf Schalenwild. So habe ich die Herren Uwe Tabel, Bernd Krewer, Heinrich Uhde und Walter Stein unabhängig voneinander um einen Kommentar zu dieser Prüfung und auch der Verbandsfährtenschuhprüfung (VFsP) gebeten, da wir meiner Meinung nach in der heutigen Zeit u. a. auch ein „Überangebot“ dieser Prüfungen haben. Hier muss man sich aber oftmals fragen: Werden diese vielen Prüfungen denn auch alle den Anforderungen immer gerecht?

Allen Experten, insbesondere aber solchen, die es noch werden wollen, möchte ich zuvor aber noch die Worte von Altmeister Oberforstmeister Rudolf Frieß in Erinnerung rufen, da unser Prüfungswesen auch immer mit der Jagd verwunden ist: 

Kommentar von Uwe Tabel:

Mit der neuen Fassung der VSwPO/VFsPO, seit 2016 in Kraft, soll der Ur-Intention, nämlich dem vornehmlich jagdlichen Bezug klarer Rechnung getragen werden. Angesichts der Vielzahl von Bewegungsjagden auf Schalenwild bezieht sich darauf insbesondere die Einführung der Anschuss-Suche durch das Gespann. Aber bereits in dem Zusammenhang wurden örtliche Missverständnisse deutlich, dass es der neuen VSwPO entspräche, wenn der Führer den Hund ablege und allein selbst auf die Suche nach dem Anschuss ginge. Diese Vorgehensweise würde in der Praxis keinem seriösen Nachsuchenführer einfallen! Selbstverständlich muss allein das Gespann die Aufgabe lösen, das heißt, der Nachsuchenführer mit seinem Hund, so sieht es die praxisorientierte Intention der PO vor.

Das Beispiel macht die Notwendigkeit deutlich, dass es nach wie vor gilt, allen Beteiligten einer VSwP/VFsP die Verinnerlichung der Intention der Prüfungsordnung nahezubringen. Wie bei keiner anderen Verbandsprüfung ist diese Prüfungsordnung mit allen Bestimmungen an die Erfordernisse der Jagd gebunden. Dazu gehört auch im Grunde das Selbstverständnis, dass ich nach bestandener VSwP/VFsP nicht allein den Leistungseintrag für meinen Hund im Blick habe, sondern vielmehr die Grundlage für den Praxiseinstieg als Nachsuchengespann sehe. Es handelt sich also um einen besonderen Leistungsanspruch im Dienste waidgerechten Jagens. Es bleibt unberührt, dass züchterisch Interessierte die Leistungsnachweise aufgrund bestandener VSwP/VFsP für Entscheidungshilfen nutzen, aber die umfassendere Erkenntnis kann erst aus dem Praxiseinsatz des Hundes gezogen werden!

Ein wesentlicher Schwachpunkt der VSwP/VFsP-Praxis sind die außerordentlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Allein die Revierverhältnisse trennen zuweilen Welten. Die Interpretation und Umsetzung der PO-Vorgaben zu „großen Forsten“, „guten Schalenwildbeständen“, Fährtenverlauf durch „Blößen, Kahlschläge und Dickungen“ u. a. m. führen zu großen Unterschieden. Zudem gesellt sich ein „Vereinsegoismus“, der unbedingt die eigene VSwP im Auge hat. Zuletzt wurden im zehnjährigen Durchschnitt gut 140 VSwP´en mit je vier Teilnehmern durchgeführt. 70 Prüfungen (je acht Gespanne) genügen voll!                                                  

Wenn sich die interessierten Verbandsvereine für eine VSwP/VFsP entsprechend zusammenschließen, kann die Revierfrage entspannt werden, können Verbandsrichter mit hinreichend praktischer Erfahrung bei Nachsuchen berücksichtigt werden und schließlich wäre das eine deutliche Demonstration für unser gemeinsames Ziel: für das waidgerechte Jagen mit dem für die Nachsuche sachgerecht vorbereiteten Hund.

Kommentar von Bernd Krewer:

Man mag es kaum glauben, aber es ist erst wenig mehr als ein halbes Jahrhundert her, dass sich erfahrene Jagdgebrauchshundleute zusammen taten mit dem Ziel, mit einer „Erschwerten Schweißprüfung“ aus dem Heer der vielseitigen Jagdgebrauchshundrassen die Hunde herauszufiltern, die eine besondere Begabung für die Schweißarbeit hatten.

Die Namen der ersten auf dieser „Erschwerten Schweißprüfung“ geführten Hunde und ihrer Führer liest sich wie das „who is who“ des damaligen Jagdgebrauchshundwesens: Herbert Bansen mit seinem DK „Duro vom Braumautal“, von Trott zu Solz mit dem DK „Vlotho Sand“ und Konrad Andreas mit seiner DD-Hündin „Hesta-Cranzin“, um nur beispielhaft diese Namen zu nennen, die auch heute noch (fast) alle der älteren Hundeführer kennen oder kennen sollte.

Die damaligen Prüfungsordnungen und Anweisungen für Richter und Führer enthielten wahrscheinlich nur wenige Sätze. Gewiss, man wollte, beziehungsweise musste ja erst einmal herausfinden, was unsere vielseitigen Jagdgebrauchshunde auf künstlichen Schweißfährten überhaupt zu leisten in der Lage sind. Und man hatte damals die Leistungsfähigkeit und auch die Leistungsbereitschaft unserer Jagdhunde zunächst erheblich unterschätzt. Erst so allmählich tastete man sich an die Leistungsschwelle beziehungsweise -grenze heran und ich bin mir nicht sicher, ob wir diese bereits erreicht haben.

Heute haben wir bundesweit eine nahezu unüberschaubar große Zahl an Verbandsschweißprüfungen und Verbandsfährtenschuhprüfungen und müssten eigentlich genügend viele erfolgreich auf diesen Prüfungen geführte Hunde aller Rassen haben, um tierschutzgerechte Nachsuchen auf angeschweißtes oder angefahrenes Wild sicherzustellen.

Aber ist dem so? Ein gewiss nicht unerheblicher Teil dieser Sw-/Fs-geprüften Hunde sieht danach nie eine (echte) Wundfährte. Das Leistungszeichen SW und FS auf den Ahnentafeln der Nachkommen ist zu wertvoll, um den damit geschmückten Hund den Gefahren einer echten Nachsuche auszusetzen. Er wird ja dringend für die Zucht gebraucht…

Viele Führer auf diesen Schweißprüfungen haben mit ihren Hunden noch niemals „echte Wundfährten“ gearbeitet. Viele bemühen sich auch gar nicht darum. Dabei fallen im praktischen Jagdbetrieb doch unendlich viele kurze Totsuchen an, die für den Hund ein idealer Einstieg in die praktische Nachsuchenarbeit wären. Der Führer müsste sich nur darum bemühen – und vielleicht auch bei seinen Jagdfreunden und -nachbarn um eben solche Einsatzmöglichkeiten ein wenig betteln gehen.

Leider gibt es zu diesen Hundeführern auch im Richterlager Parallelen. Auch mancher SW-Richter hat noch nie selbst, d. h. mit seinen eigenen Hunden, natürliche Wundfährten über eintausend Meter Länge gearbeitet. Für diese, ja meist an Lebensjahren jüngeren Sw-Richter sind die bisweilen extrem ausführlich formulierten Prüfungsordnungen ausgearbeitet und niedergeschrieben worden. Diese relativ unerfahrenen Jungrichter brauchen ja ein Gerüst, an dem sie sich vorwärts „hangeln“ können, um den Prüfungshund einigermaßen korrekt zu bewerten. Solange die sehr ins Detail gehenden Prüfungsordnungen als EntscheidungsHILFEN gedacht und auch so formuliert sind, ist das ja in Ordnung. Sind sie aber als ANWEISUNG ZUR BEWERTUNG (bei vereinseigenen Schweißprüfungen mancher JGHV-Zuchtvereine) zu verstehen und daher nicht interpretationsfähig, dann können sie für die ERFAHRENEN Richter zu einem Problem werden. 

Der „alte Hase“ wird aufgrund seiner eigenen Erlebnisse und Erfahrungen mit vielen Nachsuchenhunden positive wie auch negative Verhaltensweisen des zu beurteilenden Hundes möglicherweise anders bewerten als der Jungrichter, der mehr in der PO blättert (bzw. blättern muss) als den Hund, seine Arbeit und vor allem seine Arbeitsweise zu beobachten. Ideal ist es, wenn in einer Richtergruppe sowohl ein alterfahrener Richter als Obmann und dazu jüngere, lernbereite Mitrichter zusammenarbeiten. Von einem solchen Idealfall können alle profitieren, der Prüfungshund, sein Führer und vor allem die Jungrichter.

Es darf einfach nicht sein, dass die Richter nur zum Zählen der Abrufe degradiert werden und nur daran sich der vergebene Preis orientiert. Dazu braucht man keine Richter, sondern nur Begleiter, die bis drei zählen können. Ein Sw III bei nur einem Abruf hat sehr oft einen Einspruch des Hundeführers zur Folge (selbst erlebt) – und weil man den eben vermeiden will, orientieren sich viele Richter nur an der Zahl der Abrufe, obwohl sie bei wasserdichter Begründung auch anders würden entscheiden können bzw. dürften. Das gäben die aktuell gültigen Prüfungsordnungen ja durchaus her.

Die Väter der „Erschwerten Schweißprüfungen“ haben das damals ganz gewiss so nicht gewollt.

Erfahrung vs. Prüfungsordnungen – das muss kein Widerspruch sein, wenn die Erfahrung des/der Richter(s) bei der Bewertung des Hundes und des Führers an erster Stelle steht und Prüfungsordnungen als „Hilfsgerüst“ für den weniger erfahrenen Mitrichter angesehen werden.

Es wäre für ein einheitliches Richten wünschenswert, wenn sich regional Zucht- und Prüfungsvereine mit dem Ziel zusammenfänden, eine große, statt vieler kleiner Schweißprüfungen zu organisieren. Die VSwP „Bergisches Land“ ist hier beispielhaft zu nennen, aber auch die „Pfälzerwald“, die „Elm“ und die „Hoherodskopf“.

Kommentar von Heinrich Uhde:

Schon vor der Einführung der Verbandsschweißprüfungen im Jahre 1961 gab es „erschwerte“ Schweißprüfungen. Diese und die ersten Verbandsschweißprüfungen, teilweise in Fortsetzung der Tradition alter Schweißprüfungen, haben ihren Ursprung in anderen Überlegungen als Verbandsschweißprüfungen, die in jüngerer Zeit ins Leben gerufen wurden.

Die alten, die sog. „klassischen“ Schweißprüfungen nahmen das Gedankengut der Gründerväter auf und verfolgten ideelle Zwecke. Im Vordergrund stand tatsächlich das Bestreben, mit dem Gefährten Jagdhund dazu beizutragen, das waidgerechte, humane Jagen weiter zu vervollkommnen.  

An diesem Ideal hat sich bis heute nichts geändert, wenn in der Präambel der modernen PO davon die Rede ist, dass die Prüfungen den Nachsucheneinsatz in der jagdlichen Praxis vorbereiten sollen und Hund und Führer jeder für sich allein und gemeinsam zeigen müssen, dass sie hinreichend mit den bei einer Nachsuche auftretenden Schwierigkeiten vertraut sind und mit den der Praxis nachempfundenen Problemen im Prüfungsbetrieb umgehen können. Der Bedarf an derartigen Gespannen ist, nachdem die Niederwildjagd in den Hintergrund getreten ist und die Schalenwildstrecken anwachsen, sicherlich gestiegen. Die Zunahme der Prüfungen beruht allerdings nicht immer auf der selbstlosen Verfolgung des angesprochenen Ideals. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass egoistische Motive etwa von Führern, Züchtern oder auch von Vereinsfunktionären die Triebfeder sind, eine „eigene“ Verbandsschweißprüfung zu installieren, um einen Bedarf zu decken, der nicht immer der angesprochenen Zweckbestimmung entspricht.

Ohne Wenn und Aber erwarten die Ordnungen, dass die Prüfungen nur in großen Forsten mit guten Schalenwildbeständen durchgeführt werden. Immanent ist ihnen auch der Gedanke, dass eine Konkurrenz der Veranstalter untereinander nicht mit dem Sinn und Zweck dieser Vorprüfungen vereinbar ist. Vielmehr wird die Möglichkeit eröffnet, eine Prüfung auch von mehreren, also nicht nur von zwei Verbandsvereinen, abzuhalten. Von dieser Möglichkeit ist auch beispielsweise im Pfälzer Wald oder bei der Verbandsschweißprüfung „Bergisches Land“ Gebrauch gemacht worden – allerdings besteht doch offensichtlich eine allzu menschliche Scheu vor einer fruchtbaren Zusammenarbeit. 

Dabei wäre der guten Sache nichts dienlicher, als wenn etwa persönliche Erfahrungen, wirtschaftliche Beweglichkeit, Einsatzbereitschaft sowie auch die Verfügbarkeit wirklich geeigneter Reviere, wie sie in verschiedenen Verbandsvereinen mehr oder weniger ausgeprägt sind, gebündelt würden. Auch hier muss festgestellt werden, dass es immer Wege gibt, wo nur ein Wille vorhanden ist, im Geiste der „Gründerväter“ tätig zu werden. Dabei muss es sich nicht immer um eine aktive Mitarbeit handeln, das Zusammenwirken kann auch darin bestehen, dass dem Veranstalter einfach kontinuierlich und verlässlich wirtschaftlich unter die Arme gegriffen wird, dass ebenso verlässlich und kontinuierlich beispielsweise ein Beiprogramm von einem Dritten phantasievoll unterhalten wird oder ganz einfach die Nachbarn eines für die Durchführung einer Verbandsschweißprüfung prädestinierten Vereins absprachegemäß oder auch stillschweigend anerkennen und tolerieren, dass um diesen Verein herum ein Mittelpunkt gerechter prüfungsordnungsgemäßer Vorbereitung auf die Nachsuchenarbeit in der Praxis besteht.

All das lässt sich allerdings nicht verordnen, sondern es bedarf eines Zusammenwirkens zwischen passionierten Hundeleuten und Jägern, die einer gemeinsamen „Vision“ nacheifern und nicht müde dabei werden. Ist das einmal gelungen, so ist vielleicht eine Prüfung entstanden, deren Attraktivität schon dabei zum Ausdruck kommt, dass man sich nicht nur freut, eine Prüfung bestanden zu haben, sondern mit Erfolg auf der „XY“ geführt zu haben.

Kommentar von Walter Stein:

Mit der Einführung der Verbansschweißprüfung im Jahre 1961 wurden im selben Jahr vier VSwP`en mit der Zielsetzung ausgerichtet, qualifizierte Gespanne von „Hund und Führer“ für den späteren Einstieg in die Nachsuchenpraxis zu prüfen sowie zu finden, um damit zur waidgerechten und tierschutzkonformen Jagd beizutragen. An diesem Sinn und Zweck dieser Prüfung und auch der späteren Verbandsfährtenschuhprüfung hat sich bis heute nichts geändert. Von jeher wurde das auch immer in den Prüfungsordnungen festgeschrieben. Wenn man sich aber die hohe Anzahl an Verbandschweißprüfungen und Verbandsfährtenschuhprüfungen in der heutigen Zeit so ansieht, ergeben sich aus den Prüfungsordnungen und aus eigenen Erkenntnissen resultierend doch Fragen, welche sich immer ein ausrichtender Verein oder Vereine stellen sollten und auch müssen.

Findet denn die durchgeführte VSwP/VFsP ausschließlich nur in großen Forsten mit guten Schalenwildbeständen (mindestens zwei Schalenwildarten als Standwild) statt? Ein Prüfungsrevier zur Prüfung der Waldfächer (z. B. bei einer VGP) ist längst nicht ein geeignetes Revier für eine VSwP/VFsP und Standwild bedeutet halt eben Standwild und nicht Wechselwild. Ebenso scheiden sich auch oftmals die Geister, wenn man von guten Schalenwildbeständen und großen Forsten spricht.

Wird in jeder Richtergruppe wenigstens immer ein vereinsfremder Richter eingesetzt? Gemeint dürfte hier u. a. sicherlich ein Richter sein, der nicht im gleichen Zuchtverein (als Dachverband /-verein) Mitglied ist, wenn Landesverbände/Gruppen diese Prüfung ausrichten. Schließlich handelt es sich ja bei einer VSwP/VFsP nicht um eine Zuchtprüfung, obwohl gerade in der heutigen Zeit viele Hundeführer die Dokumentation des Sw oder Fs als Leistungszeichen auf der Ahnentafel ihres Hundes oder dessen Nachkommen aus unterschiedlichen Gründen anstreben. Leider rückt denn hier der eigentliche Sinn und Zweck dieser Prüfung vollkommen in den Hintergrund.

Ist der Richterobmann einer Richtergruppe denn auch immer ein Richter, der mehrere Hunde selbst ausgebildet hat, auf einer VSwP/VFsP mit Erfolg geführt hat und selbst über ausreichend Nachsuchenpraxis verfügt? Hierbei ist insbesondere zu bedenken: Die Prüfungsordnungen geben die Rahmenbedingungen vor, die man auch in den Prüfungsordnungen nachlesen kann – die Erfahrungen aus der Praxis sind aber nicht zu ersetzen, wenn Hund und Führer als Gespann den Anforderungen entsprechend gerecht beurteilt werden sollen.

Will man nun aber eine VSwP/VFsP auf dem hohen Niveau als Leistungsanspruch im Dienste tierschutzkonformer Jagd abhalten, dürfte kein Verein oder sogenannte Arbeitsgemeinschaften um die definierten Ansprüche und Anforderungen herumkommen. Macht man das nicht, so droht diesen Prüfungen das Absinken in die Bedeutungslosigkeit – dann ist aber auch der auf der Ahnentafel dokumentierte Eintrag Sw/Fs nicht das Geringste mehr Wert.  

Fazit: 

Mögen unsere neue VSwPO/VFsPO sowie die Kommentare dazu beitragen, dass diese Prüfungen das bleiben, wozu sie auch angedacht waren und sind. Der hohen Verantwortung sollten sich daher auch alle JGHV-Mitgliedsvereine und alle Verbandsschweißrichter bewusst sein. Hundeführer/-innen, die sich der Nachsuchenarbeit widmen wollen, sollten sich entsprechend weiterhin informieren. Hierzu bieten sich unter anderem Anschussseminare, Begleitung erfahrener Nachsuchenführer und entsprechende Fachliteratur an. Jagdnahes Richten und jagdnahe Führung muss für alle jagdlichen Prüfungen gelten. Jagdliche Prüfungen sind kein Hundesport!