Frühjahrsprüfungen des Jagdgebrauchshundverband e. V.

Frühjahrsprüfungen des JGHV

Der Jagdgebrauchshundverband e. V.  reagiert auf die Probleme beim zeitlichen Ablauf der Jagdscheinverlängerung 2020

Aus gegebenem Anlass weicht der JGHV vom Grundsatz ab, dass die Schussabgabe zur Feststellung der Schussfestigkeit vom Hundeführer selbst zu erfolgen hat (Beispielbild: jacqueline macou)
Aus gegebenem Anlass weicht der JGHV vom Grundsatz ab, dass die Schussabgabe zur Feststellung der Schussfestigkeit vom Hundeführer selbst zu erfolgen hat (Beispielbild: jacqueline macou)

Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Verlängerung der Jagdscheine in einigen Bundesländern dürfen betroffene Hundeführer sowie Verbandsrichter auf den Prüfungen des JGHV führen bzw. richten, auch wenn ihr ansonsten gültiger Jagdschein noch nicht verlängert worden ist.

Ausgenommen hiervon sind Personen, bei denen zum Zeitpunkt der Hundeprüfung Versagensgründe für den Jagdschein vorliegen.

Der Gebrauch von Schusswaffen zur Feststellung der Schussfestigkeit ist auf den Personenkreis beschränkt, der sich am Prüfungstag im Besitz eines gültigen (verlängerten) Jagdscheines befindet. Insoweit kann vom Grundsatz, dass die Schussabgabe vom Führer selbst zu erfolgen hat, in diesen Fällen ausnahmsweise abgewichen werden.

 

Quelle: Pressemitteilung des Jagdgebrauchshundverband e. V. vom 01. März 2020, Leinfelde-Worbis