Eine weltweit nahezu einmalige Institution – seit 25 Jahren in Ost und West wieder unter einem Dach
Er hat mehr als 320 Mitgliedsvereine und -verbände und ist die Dachorganisation der Jagdgebrauchshunde-, Prüfungs- und Zuchtvereine sowie der Landesjagdverbände in Deutschland: Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) ist damit eine weltweit nahezu einmalige und vorbildliche Institution.
Im JGHV sind insbesondere die Zuchtvereine und -verbände vereint, deren Rassen in Deutschland dem waidgerechten und tierschutzgerechten Jagen dienen. Das geschützte „Markenzeichen“ des Verbands ist der „Sperlingshund“, ein Deutsch-Kurzhaar, der einen Fuchs apportiert. Der Aufdruck des Sperlingshundes auf der Ahnentafel eines Hundes dokumentiert, dass der ausstellende Zuchtverein Mitglied im JGHV ist. Über die bestandenen Prüfungen und Leistung geben entsprechend verwendete Kürzel und Leistungszeichen auf der Ahnentafel Auskunft – was ein Hundekäufer unter anderem auch immer beachten sollte, da nicht alle Mitgliedsvereine und -verbände ausschließlich auf jagdliche Anlagen und Leistung züchten.
Bei den Prüfungen der Mitgliedsvereine gilt es, zwischen den Verbandsprüfungen nach den Prüfungsordnungen des JGHV (wie etwa VJP, HZP, VGP) und den Prüfungen nach den Prüfungsordnungen der Zuchtvereine (wie beispielsweise bei den Schweißhunden die VP und HP) zu unterscheiden.
Gegründet wurde der Verband am 10. Februar 1899 in Berlin – als „Verband der Vereine für Prüfungen von Gebrauchshunden zur Jagd“. Dieser Titel wurde später vereinfacht in „Jagdgebrauchshundverband“. Seine Gründung verdankt der JGHV beherzten, weitsichtigen und passionierten Waidmännern, die schon sehr früh aus ethischer Einstellung dem Wild gegenüber und aus waidmännischer Sicht und Verpflichtung zur Jagdausübung den brauchbaren Hund forderten und förderten. Aus der Zeit der Entstehung heraus war es bedingt, dass es hierbei in erster Linie um Vorstehhunde als Vollgebrauchshunde ging, die vielseitigen Jagdgebrauchshunde für Feld, Wald und Wasser.
So vertrat der JGHV über lange Zeit ausschließlich die Rassen der deutschen und englischen Vorstehhunde. Erst im März 1952 wurde auf dem Verbandstag in Goslar von Ernst vom Stein, dem Verhandlungsführer, verkündet, dass jetzt auch die sogenannten Spezialzuchtvereine und -verbände dem JGHV angeschlossen seien. Hierbei handelte es sich um die Rassen Hannoverscher Schweißhund, Bayerischer Gebirgsschweißhund, Deutscher Wachtelhund, Jagdspaniel, Jagdterrier und Teckel, wobei später noch weitere Rassen folgten – vertreten durch die jeweiligen Zuchtvereine. „Auf freiwilliger Grundlage“, so hieß es 1952, sei die jagdliche Leistungszucht nunmehr im JGHV zusammengeschlossen. Dieses war einer der Meilensteine im Jagdgebrauchshundwesen in Deutschland – abgesehen vom Zusammenschluss der beiden Dachverbände der DDR (JHV) und der Bundesrepublik (JGHV) vor 25 Jahren. Denn mit dem historischen Datum des 21. März 1991 wurde die Einheit auf dem Gebiet des Jagdgebrauchshundwesen in Deutschland wiederhergestellt.
Nun aber zurück zu den Gründervätern: Diese Rüdemänner der ersten Stunde wollten nicht ausschließlich Kynologen im reinen Sinne des Wortes sein. Sie betonten von Anfang an ihr Bestreben nach Schaffung „brauchbarer“ Jagdhunde. Damit stand die Forderung „Durch Leistungsfähigkeit zum Typ“ bzw. „Zucht nach Leistung“, wie es auf der Titelseite des von Hegewald (1938-1903) im Jahre 1892 begründeten „Deutschen-Gebrauchshund-Stammbuchs“ (DGStB) als Motto zu lesen ist. Dieses wertvolle und einmalige Nachschlagewerk, in dem alle Anlage- und Leistungsprüfungen eingetragen werden, war und ist von jeher eine starke und tragende Säule des Verbandes. Durch den Anschluss der Spezialzuchtvereine führt der JGHV ab dem Jahre 1952 zwei Gebrauchshund-Stammbücher in einem Buch, nämlich eines nach Vorstehhundprüfungen/Leistungszeichen und eines nach Schweiß-, Stöber- und Erdhundprüfungen – wobei später noch die jagende Hunde und die Apportierhunde folgten.
Durch die Schenkung des Komerzienrates Neumann-Neudamm ging das eigentliche Recht des DGStB im Jahre 1906 an den JGHV über. Bereits in der Gründungsversammlung am 10. Februar 1899 hatte der Verband das DGStB offiziell anerkannt. Wegen der Ostermannschen Tabellen – „als Beginn der Zuchtwertschätzung“ – kann der Name Friedrich Ostermann, langjähriger Präsident und Ehrenpräsident des JGHV, nicht unerwähnt bleiben. Er entwickelte an Band 25 des DGStB die züchterische Auswertung zunächst der Verbands-Jugend-Prüfung (VJP) und später noch der Verbands-Herst-Zucht-Prüfung (HZP) als Anlageprüfungen, eine besonders wertvolle kynologische Arbeit für die im In- und Ausland hochangesehene deutsche Jagdgebrauchshundezucht. Diese Tatsache spiegelte sich denn auch bei der Gründung von Weltverbänden der Zuchtvereine von Jagdhunderassen wider.
Bedingt durch die im Jahre 1992 auf dem Verbandstag in Fulda angenommene Standortbestimmung des JGHV hat sich das Jagdgebrauchshundwesen als eine „Besinnungshilfe“ auch bei Entscheidungen nach dieser auszurichten. Unter anderem sieht der Verband eine Aufgabe, um seine Ziele zu erreichen, in der Ausbildung, Ernennung und Schulung der Verbandsrichter. Die Zusammenarbeit des JGHV mit DJV und VDH ist durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen geregelt.
Alljährlich im März findet die Hauptversammlung des JGHV statt, hier wird über alle wichtigen Themen (wie etwa Änderungen der Prüfungsordnungen) abgestimmt.