Die Jagdhunde-Prüfung (III): Abrichtefächer

Die Jagdhunde-Prüfung (III): Abrichtefächer

Der Hund hat die Ente und ist auf dem Rückweg zu seinem Führer.
Der Hund hat die Ente und ist auf dem Rückweg zu seinem Führer.

In dieser Gruppe sind jene Fähigkeiten zusammengefasst, die durch Üben erlernt werden.

1. Wasserarbeit

Für die Verlorensuche wird eine tote Ente vom Hund unbemerkt so in die Deckung (Schilf oder Bewuchs einer Insel) geworfen, dass der Hund die Ente nicht vom Ufer aus sehen kann. Sie wird möglichst so platziert, dass der Hund über eine freie Wasserfläche in die Deckung geschickt werden muss. Entscheidend ist, wie zielgerichtet und selbstständig der Vierbeiner arbeitet. Er darf dabei vom Führer unterstützt und gelenkt werden. Allerdings mindert dauernde Einflussnahme das Prädikat. Das gilt ebenso beim Stöbern mit lebender Ente im deckungsreichen Gewässer. Stets muss der Hund eine gefundene, erlegte oder gegriffene Ente sofort ohne neues Kommando zu Herrchen oder Frauchen bringen. Macht er dies nicht, kann er die Prüfung nicht bestehen.

2. Schleppen

Mit Haar- und Federwild, meistens Kaninchen und Ente sowie bei der VGP mit Fuchs, werden Schleppen gezogen, die zwei stumpfe Winkel beinhalten und an deren Ende das Wild abgelegt wird. Der Hund, der das Schleppeziehen nicht beobachtet hat, wird dann am Beginn der Duftspur angesetzt und zur Suche des Wildes aufgefordert. Möglichst an der Duftspur entlang und nicht in eine freie Suche übergehend, soll der Hund das Wild finden, sofort aufnehmen und bringen. Solange er nicht gefunden hat, darf er insgesamt höchstens drei Mal angesetzt werden.

3. Art des Bringens

Der Hund soll Kaninchen, Ente und Fuchs so aufnehmen und tragen, dass es der Art und Schwere des Wildes angemessen ist. Sowohl zu hartes als auch zu zaghaftes Zufassen, Halten und Tragen sind fehlerhaft. Eine Griffverbesserung wird jedoch nicht negativ angekreidet. Mit dem gefundenen Wild soll der Vierbeiner zügig, freudig und willig zu Herrchen oder Frauchen kommen, sich hinsetzen und es auf Kommando abgeben. Bei der Wasserarbeit darf er sich zwar vorher das Wasser aus dem Fell schütteln, muss dabei aber die Ente festhalten. Legt der Hund die Ente nach dem Aussteigen aus dem Wasser für eine Griffverbesserung ab, wird er nur dann in der Note herabgesetzt, wenn eine noch lebende Ente dabei hätte entkommen können.

4. Gehorsam

Der Gehorsam zeigt sich in der Lenkbarkeit des Hundes bei seiner Arbeit. Er soll Ruf, Pfiff oder Wink des Führers sofort und willig folgen. Außerdem ist ruhiges Verhalten bei der Arbeit anderer Hunde erwünscht, womit der Vierbeiner zeigt, dass er auf der Jagd weder seinen Führer noch einen Mitjäger stört. Bei der Meisterprüfung ist auch Gehorsam am Wild gefordert. Der Hund soll also Fasan, Hase oder Reh nicht hinterherlaufen oder gar bis zum Horizont hetzen. Auch das vernünftige Gehen bei Fuß, die Leinenführigkeit, das Ablegen des Hundes und das Verhalten bei einer simulierten Treibjagd fließen in die Beurteilung des Gehorsams ein.

Buschieren, Stöbern, Riemenarbeit

Das Buschieren, Stöbern sowie die Riemenarbeit werden ebenso wie die Fächer Fuchsschleppe und Fuchs über Hindernis nicht im Rahmen einer HZP, sondern nur bei der VGP bzw. für reine Spezialisten als separate Stöber- und Schweißprüfungen bewertet. Diese Fächer sind also nicht Bestandteil der allgemeinen Brauchbarkeit. Klar ist jedoch, dass ein Hund seine Eignung für eine Aufgabe nachgewiesen haben sollte, bevor er in der jagdlichen Praxis dafür eingesetzt wird.

Beim Stöbern soll der Hund eine Dickung, Schonung, trocken stehende Schilffläche oder einen Maisschlag bei der VGP in höchstens zehn Minuten planmäßig durchstöbern und gefundenes Wild möglichst laut verfolgen. Ungehorsame Hetzer sind nicht erwünscht und werden im schlimmsten Fall von der Weiterprüfung ausgeschlossen.

Im Stangenholz, auf niedrigen Kulturen oder kurz bewachsenen Schlägen soll ein Vierbeiner planmäßig und ruhig unter der Flinte des Führers buschieren. Dabei soll der Führer dem Hund gut folgen und ihn leicht und ohne laute Kommandos dirigieren.

Bei der Riemenarbeit ist die künstliche Schweißfährte, die die Flucht eines kranken Stückes simuliert, 400 Meter lang, bei der reinen Schweißprüfung 1.000 Meter. Der Hund soll sie ruhig, konzentriert und zügig, jedoch keinesfalls in stürmischem Tempo arbeiten. Kommt der Hund zu weit von der Fährte ab und die Richter machen den Führer darauf aufmerksam, darf er höchstens zwei Mal zurückgenommen und neu angesetzt werden. Eine Prädikatminderung ist jeweils die Folge.


Zu den ersten beiden Teilen unserer Serie gelangen Sie hier:
Die Jagdhunde-Prüfung (I): Die jagdliche Brauchbarkeit
Die Jagdhunde-Prüfung (II): Beurteilung der Anlagen