Der Jagdgebrauchshundverband e. V. informiert

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Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt werden

Wurf Hannoverscher Schweißhunde (Foto: e2grafikwerkstatt)
Wurf Hannoverscher Schweißhunde (Foto: e2grafikwerkstatt)

Auf Anfrage des JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Ausnahmegenehmigung für die Abholung von Jagdhundewelpen erlassen.

Nachdem zuerst die Abholung von Hundewelpen vom Züchter generell nicht als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung gesehen wurde, wurde nun unter den FAQs des Bayerischen Innenministeriums unter

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

folgender Text veröffentlicht:

Generell ist es kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, um Hundewelpen vom Züchter abzuholen.

Ausnahme: Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zu Jagd- oder Blindenhunden ausgebildet werden.

Wir weisen darauf hin, bei der Abholung die Sicherheitsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Die Übergabe des Welpen vor Ort sollte mittels einer entsprechenden Transportbox erfolgen. So kann z.B. der erforderliche Sicherheitsabstand Züchter und Käufer eingehalten werden. 


Quelle: Pressemitteilung des Jagdgebrauchshundverband e. V. vom 28. März 2020, Leinefelde-Worbis