Der brauchbare Jagdhund: So werten JGHV-Richter

Die Jagdhunde-Prüfung (I): Die jagdliche Brauchbarkeit

Egal, ob Vorsteh- oder Stöberhund – die Prüfung der jagdlichen Brauchbarkeit ist für Jagdhunde elementar wichtig. Mit der richtigen Vorbereitung aber sollte kein Hundeführer Probleme bekommen.

Je nach Landesrecht muss dem Jagdausübungsberechtigten – also dem Pächter eines Reviers oder dem Eigenjagdbesitzer – ein für den Jagdbezirk brauchbarer Hund zur Verfügung stehen. Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Wasser- oder Federwild ist ein solcher Vierbeiner mitzuführen. Auch bei der Nachsuche ist ein dafür brauchbarer Hund einzusetzen. Mancher Halter meint zwar noch immer, es gehe auch ohne. Aber schon aus versicherungsrechtlichen Gründen weisen Harras und Fine ihre Qualifikation sinnvollerweise am besten durch eine Prüfung nach. Dazu gibt es die sogenannten Brauchbarkeitsprüfungen (BP) oder Jagdeignungsprüfungen (JEP).

Jedes Bundesland hat andere Regeln

Dummerweise hat die Kriterien, die erfüllt werden müssen, jedes Bundesland für sich definiert. So kann es passieren, dass ein Hund, der in Niedersachsen guten Gewissens eingesetzt werden kann, in Mecklenburg-Vorpommern nicht als brauchbar gilt. Immer wieder umstritten ist auch, ob Hunde, die nicht im Zuchtbuch eines Rassevereins eingetragen sind, zu diesen Prüfungen zugelassen werden. Außerdem ist es in den meisten Bundesländern möglich, den Hund nur für ein Spezialgebiet prüfen zu lassen. Zu diesem Zweck gibt es auch die jagdliche Brauchbarkeit für „Spezialisten“, etwa reine Bau-, Stöber- oder Schweißhunde. Die entsprechenden Zuchtvereine organisieren die Prüfungen und sind ebenso zur Feststellung der Brauchbarkeit berechtigt wie alle anderen Mitgliedsvereine des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV).

Die meisten Hunde erreichen den Nachweis ihrer jagdlichen Brauchbarkeit aber, indem sie bei den JGHV-Mitgliedsvereinen eine bundeslandunabhängige Herbstzuchtprüfung (HZP) samt Ergänzungsfächern, eine Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) oder eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) – die sogenannte Meisterprüfung – bestehen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind auch von wesentlichem Wert für die Rassezuchtvereine, in deren Zuchtbüchern sämtliche zu diesen Prüfungen zugelassenen Hunde eingetragen sind. Aus den Prüfungsresultaten können die Vereine wesentliche Rückschlüsse für ihre weiteren züchterischen Bemühungen ziehen. Leistungs- und wesensschwache Hunde werden so aussortiert, bevor sich die Mängel in einer Rasse ausbreiten.

Anders als bei der reinen Jagdeignungsprüfung, bei der es nur „bestanden“ oder „durchgefallen“ gibt, werden die Leistungen des Hundes bei den Zucht- und Verbandsgebrauchsprüfungen nach differenzierten Noten bewertet. Nicht sportliche Aspekte stehen im Vordergrund, sondern das jagdnahe Richten ist gefragt. Entscheidend ist also stets die Frage, ob die gezeigte Leistung des Hundes im jagdlichen Alltag erwünscht und nützlich ist oder im schlimmsten Fall unter den Aspekten von Tierschutz und Waidgerechtigkeit sogar schädlich ist. Es leuchtet sofort ein, dass ein Hund, der gefundenes Wild wie Hase, Kaninchen, Ente oder Fasan seinem Führer nicht zuträgt, es also einfach liegen lässt oder als sogenannter Totengräber verbuddelt, ebenso wenig für die Jagdpraxis taugt wie ein Vierbeiner, der dieses Wild anschneidet (ganz oder in Teilen auffrisst) oder darauf derart herumkaut, dass man vielleicht sogar die Knochen splittern hört. Auch ein schussscheuer Hund ist schlicht unbrauchbar. Er nimmt entweder Reißaus, häufiger aber sucht er nach dem Schuss aus Angst die Nähe seines Führers und löst sich nicht mehr von ihm. So oder so, er nimmt seine Arbeit nicht wieder auf. Dabei wird der Grad der Schussscheue nach der Dauer beurteilt, die der Vierbeiner sich durch den Schussknall beeindrucken lässt. Daneben gibt es noch Hand- und Wildscheue.

Die Prüfungen sollen Leistungen Fördern

Ziel der Prüfungen ist ausdrücklich, besonders leistungsstarke Tiere herauszustellen. Darüber befindet ein Trio von Richtern, die sich als Hundeführer und durch Schulungen für diese Aufgabe qualifiziert haben. Grundlage ihrer Entscheidungen sind entsprechende Prüfungsordnungen des JGHV. Besonders wenn es bei einem Gespann nicht so gut läuft, bekommen die Richter manchmal zu hören „Das hat der Hund noch nie gemacht“ oder „Das macht er sonst immer“. Bewerten aber können sie nur, was Vierbeiner und Führer ihnen am Prüfungstag zeigen.

Im nächsten Teil geht es um die Anlagefächer des Jagdhundes.

Zu den anderen Teilen unserer Serie über die Jagdhunde-Prüfung gelangen Sie hier:
Die Jagdhunde-Prüfung (II): Beurteilung der Anlagen
Die Jagdhunde-Prüfung (III): Abrichtefächer