Ausrüstungsförderungen im Hundewesen

Ausrüstungsförderungen im Hundewesen

LJV Sachsen-Anhalt fördert die Anschaffung von Hundeschutzwesten, Hundeortungsgeräten und Keilerschutzhosen

Schweißhundeführer mit Schweißhund (Foto: S. Grimm)
Schweißhundeführer mit Schweißhund (Foto: S. Grimm)

Ab sofort fördert der Landesjagdverband über Mittel der Jagdabgabe die Anschaffung von Hundeschutzwesten, Hundeortungsgeräten und Keilerschutzhosen mit einer Anteilsfinanzierung von 60%!

Ob peitschende Äste, wehrhaftes Wild oder Straßenverkehr, die Gefahren bei der Jagd sind vielfältig und dürfen nicht unterschätzt werden. Zur Minderung des Verletzungsrisikos für Jagdhunde und Hundeführer hat der Landesjagdverband gemeinsam mit der Oberen Jagdbehörde des Landes ein neues, umfangreiches und unbürokratisches Förderprogramm auf den Weg gebracht, um die Jagd in Sachsen-Anhalt noch sicherer zu machen.

Der Förderzeitraum für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen gilt vom 05.05.2021 bis 15.11.2021. Legen Sie dem ausgefüllten Antrag den geforderten Prüfungsnachweis und drei vergleichbare Kostenvoranschläge für den Ausrüstungsgegenstand als Kopie bei. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Bewilligung für die Anschaffung des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Anschaffung darf erst nach der Bewilligung erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die genannten Förderungen besteht.

Hundeschutzwesten Für die Anschaffung einer Hundeschutzweste wird eine Anteilsfinanzierung von 60% gewährt. Voraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung gemäß Nr. 2.2. oder 2.3 der Ausführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.

Hundeortungsgeräte

Der Erwerb eines Hundeortungsgerätes für Jagdhunde wird mit 60% bezuschusst. Die Unterstützung der Beschaffung von Hundeortungsgeräten schließt Zusatzhalsbänder für mehrere Hunde ein. Voraussetzung ist der Nachweis der jeweilig entsprechenden erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung für die Fachgruppen Schweißarbeit, Stöbern oder Bauarbeit gemäß Nr. 2.2. oder 2.3 der Ausführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.

Neu: Sauen- und Keilerschutzhosen für Hundeführer

Die Anschaffung einer Keilerschutzhose wird mit 60% gefördert. Voraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung gemäß Nr. 2.2. oder 2.3 der Ausführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.

Folgende Zuwendungsvoraussetzungen sind zu beachten

Eine Bezuschussung erfolgt nur bis zu einem Höchstalter des Jagdhundes von acht Jahren und nur, sofern keine Zweifel an der Brauchbarkeit bspw. infolge von Krankheiten oder Gebrechen des Hundes bestehen. Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird innerhalb der fünfjährigen Zweckbindungsfrist einmalig unterstützt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Ersatzbeschaffung, z.B. bei Verlust, Defekt oder Verschleiß, von einer Unterstützung ausgeschlossen. Eine Zuschussgewährung ist auf maximal zwei Jagdhunde je Halter begrenzt.

 

FÖRDERANTRAG – AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE_HUNDEWESEN

  

Quelle: LJV Sachsen-Anhalt e. V.