Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Das BMEL plant neue Vorgaben an eine tierschutzgerechte Hundehaltung und Hundezucht durchzusetzen

Drei Möpse (Symbolbild: SneakyElbow)
Drei Möpse (Symbolbild: SneakyElbow)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gab am heutigen Montag (17.08.2020) bekannt, dass Bundesministerin Julia Klöckner eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung vorlegen wird.

„Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls“, führt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner zu den neuen Vorgaben an eine tierschutzgerechte Hundehaltung und Hundezucht aus.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will dies durch Änderung wesentlicher Aspekte der Tierschutz-Hundeverordnung durchsetzen:

Einer dieser Aspekte ist das geplante Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Durch das Ausstellungsverbot soll

der Zuchtanreiz entfallenHunde mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Nachfrage nach diesen Hunden steigt. Zudem sei so das Ausstellungsverbot für die Behörden leichter zu überwachen, da die Tiere real sichtbar sind, heißt es aus dem Bundesministerium. Eine schwierige Prognose im Hinblick auf die Merkmalsausprägung bei Nachkommen entfalle zusätzlich.

Mit der Änderung soll verboten werden, dass Hunde, die erblich bedingt Schmerzen erleiden und Schäden unterliegen, ausgestellt werden oder Ausstellungen mit diesen Hunden organisiert werden. Dazu gehört, dass erblich bedingt

  • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
  • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. 

Dazu erklärt Bundesministerin Klöckner: „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen: Die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen werde ich verbieten. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen.“

Darüber hinaus soll eine Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht erfolgen:

So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt sowohl für die gewerbsmäßige als auch die private Zucht von Hunden.

Vor allem aufgrund der Wiederansiedelung des Wolfs in Deutschland werden zukünftig auch spezielle Regelungen für Herdenschutzhunde getroffen:

So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.

Des Weiteren werden die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung konkretisiert, um unzureichende Haltungsbedingungen zu vermeiden:

So wird die Anbindehaltung (sog. „Kettenhunde“, nicht das Anleinen) von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die bereits bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird. Der Vollzug liegt wie im Föderalismus festgelegt bei den Bundesländern.

Last but not least soll eine Änderung der Tierschutztransportverordnung erlassen werden: Die Transportdauer für Transporte von Nutztieren (innerhalb Deutschlands) wird auf viereinhalb Stunden begrenzt, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung, in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad Celsius herrscht.

„Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen“, erläutert Klöckner den Plan ihres Ministeriums.