Zwangsbejagung unter Druck aus Brüssel

Zwangsbejagung unter Druck aus Brüssel

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Revierpächter, die bei der Schädlingsbekämpfung nicht „spuren“, die Bejagung durch behördlich bestellte Vollzugsgehilfen dulden müssen.

Waschbär
Waschbär

Das gibt Stress: Nicht nur für Jäger, sondern auch für sogenannte Tierrechtsverbände bringt das Gesetz gegen die Ausbreitung „invasiver gebietsfremder Arten“ wie Waschbär & Co. reichlich Zündstoff – bis hin zur Zwangsbejagung durch Dritte.

Grund zur wohl berechtigten Aufregung: Der nun überarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass Revierpächter, die bei der Schädlingsbekämpfung mit der Büchse nicht spuren, die Bejagung durch behördlich bestellte Vollzugsgehilfen dulden müssen. Hier der Link zur Bundestagsdrucksache.

Neben solchen ungebetenen „Gastjägern“ droht zudem der bekannte Konflikt mit einer Sorte von Tierschützern, die das Lebensrecht jedweder Kreatur sogar über sinnvollen Naturschutz stellen. So wie wir es vor ein paar Wochen beim grotesken Nabu-Eiertanz um die Aufhebung der Waschbären-Schonzeit erlebten (wir berichteten). Abschuss kommt für einen Teil der Verbandsoberen auch dann nicht in die Tüte, wenn die possierlichen Zuwanderer seltene Amphibien in Massen aus den Fangeimern an den Nabu-Krötenzäunen fressen (wir berichteten).

Zum Hintergrund: Aktiv werden muss die Bundesregierung unter Druck aus Brüssel. Dort hat das EU-Parlament eine ziemlich rigide Verordnung zur Bekämpfung eingeschleppter Tier- und Pflanzenarten verabschiedet (wir berichteten). Diese müssen die nationalen Parlamente nun in entsprechendes Recht umsetzen. Auf der Schwarzen Liste steht auch mindestens ein „Kuscheltier“ – der Waschbär.

Wenn das Gesetz so durchgeht, können es sich die Jäger aussuchen, ob sie lieber Ärger mit Naturschutzbehörden haben – oder mit lautstarken Aktivisten diverser Vereine.

Wenn das neue Gesetz so durchgeht, können es sich die Jäger aussuchen, ob sie lieber Ärger mit den Naturschutzbehörden haben – oder aber mit lautstarken Aktivisten diverser Vereine. Bis hin zur Peta-Strafanzeige wegen angeblichem „Tiermord“ ohne vernünftigen Grund. Die Verwertung der Pelze soll unter dem Druck der EU nämlich auch verboten werden, um Pelztierfarmen den finanziellen Anreiz zu entziehen.

Denken wir nur an das Affentheater um die inzwischen gebietsweise zugelassenen Kormoran-Abschüsse. Im Sinne eines umfassenden Natur- und Artenschutzes zwar sehr vernünftig, aber das ist in einigen Köpfen noch immer nicht angekommen. Also lassen nicht wenige Jagdausübungsberechtigte den Finger lieber gerade, um Hass- und Hetzkampagnen zu entgehen. Obwohl auch der Kormoran als Standvogel durchaus zu den invasiven Arten zählt. 

Klar scheint: Dass die EU nun Druck macht, ist durchaus sinnvoll. Wer sich vorstellt, dass Waschbären im vergangenen Jahrhundert sogar zeitweise unter Naturschutz standen, begreift den Unsinn mancher Theorien über die sich selbst regulierende Natur womöglich leichter. Und denkt auch an das Unheil, das selbsternannte „Tierbefreier“ für den Artenschutz schon angerichtet haben.

Ebenfalls gut am Gesetzentwurf der Bundesregierung: Für Leute, die der natürlichen Verbreitung einzelner Tierarten durch Auswilderung nachhelfen, wird das Eis wohl noch dünner. Das ungenehmigte Aussetzen „gebietsfremder“ Arten stellt der Gesetzentwurf unter Strafandrohung. Und als „gebietsfremd“ gelten alle Arten, die im betreffenden Gebiet „in der freien Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr“ vorkommen.

Zum Schluss ein offizielles Zitat zur Nabu-Position im Waschbären-Konflikt: „Aber wie so oft gilt auch hier: Je vielseitiger und strukturierter die Natur, umso geringere Auswirkungen hat die Prädation durch den Waschbären. So sollte vielmehr der Schutz der Lebensräume im Vordergrund stehen und nicht eine Bejagung des Waschbären die Konsequenz sein.“