Wolfsurteil mit offenen Fragen

Wolfsurteil mit offenen Fragen

Das Wolfsurteil des Europäischen Gerichtshofs ist kein Freibrief für die „Entnahme“ der Raubtiere. Aber es erlaubt praxisgerechten Umgang – etwa durch wolfsfreie Zonen.

Wolf im Wald
Wolf im Wald

Klar ist, dass die von Kritikern der ungebremsten Wolfsausbreitung erhoffte Erleichterung von Abschüssen weiter an strenge Regeln gebunden ist. Und dass es teuer wird: Die EU-Richter verlangen dafür belastbare Daten und qualifizierte Forschungsergebnisse.

Auch klar: Der soziale Frieden und die (land)wirtschaftlichen Interessen in den Wolfsregionen gehören zu den Kriterien des Raubtiermanagements. Daran, dass Finnland wie auch Schweden seine Rentier-Weidegebiete wolfsfrei hält, hat das Gericht offenbar nichts auszusetzen. Bezeichnend ist, dass Schweden seine Strategie nun durch den Richterspruch bestätigt sieht: Dort wurde der „Günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation bereits sehr frühzeitig unter Beteiligung von Wissenschaft und Verbänden klar festgelegt. Das schwedische Monitoring sucht weltweit seinesgleichen.

Womöglich ein Fehler der finnischen Wolfspolitik: Die Abschüsse dort wurden bisher auch damit begründet, dass legale Wolfsjagd illegale Abschüsse verhindere. Diese These ist nach Meinung des Gerichtshofs nicht ausreichend belegt. In Schweden, das der finnischen Vorlage beim EU-Gerichtshof beigetreten war, verweist der Jäger-Verband dagegen auf belastbare Forschungsergebnisse. Etwa zur sehr geringen Wirksamkeit von Vergrämungsversuchen mit Knallkörpern und Gummigeschossen. Hierzu haben die EU-Richter festgestellt, dass das Töten von Wölfen erst zulässig sein könne, wenn andere Abwehrmaßnahmen nicht fruchten.

Spannend für die Situation in Deutschland: Die vom schwedischen Reichstag beschlossene Untergrenze von landesweit 270 Wölfen wird vom Gerichtshof nicht kritisiert. Tatsächlich leben in Schweden etwa 500 Wölfe, die norwegische Population mitgerechnet. Neben Schutzjagd-Abschüssen von verhaltensauffälligen Tieren werden dort alljährlich die Voraussetzungen für eine allgemeine Lizenzjagd geprüft.

Kernpunkt der Zweifel an der finnischen Wolfspolitik ist für das Gericht offenbar der wissenschaftliche Nachweis, dass der „Günstige Erhaltungszustand“ trotz Abschüssen gesichert bleibt. Bei einer Wolfspopulation von 275 bis 310 Individuen wurden dort bisher jährlich 43 oder auch mal 44 Wölfe entnommen. Klare Zweifel lassen die Richter zudem erkennen, wenn es um die Auswahl der Abschusswölfe geht. Die Vorgabe der finnischen Behörden, bei der Entnahme „ein Individuum auszuwählen, das den im Wolfsrevier wohnenden Menschen oder deren Eigentum Schäden oder Nachteile verursacht“, wird im Urteil eigens betont. Und es wird darauf hingewiesen, dass bisher überwiegend für den Bestand wichtige, erwachsene Wolfsrüden erlegt wurden.

Fazit: Wolfsmanagement mit der Büchse erfordert die eindeutige Festlegung des „Günstigen Erhaltungszustands“ durch nationale Gremien. Die Population muss möglichst genau erfasst werden. Abschüsse müssen sich auf verhaltensauffällige Tiere konzentrieren. Ob Letzteres auch in wolfsfreien Zonen wie den Rentiergebieten in Finnland und Schweden gilt, bleibt aber weitgehend unbeantwortet.

Hier das Urteil im Wortlaut.