Wolfsmärchen vom BUND

Wolfsmärchen vom BUND

Der Umweltverband verbreitet die Mär, dass die schwedische Raubtierpolitik nach europäischem Recht verboten sei.

Wolf
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Märchenstunde beim BUND: In der aktuellen Diskussion um ein praxistaugliches Wolfsmanagement verbreitet der Umweltverband in Brandenburg die Mär, dass Schwedens Raubtierpolitik, die gern als Vorbild für Deutschland zitiert wird, nach europäischem Recht verboten sei. Tatsächlich ist die Situation aktuell ziemlich entspannt.

In der Drucksache 2014-2019 vom 31. Juli 2017 aus dem Petitionsausschuss des Europaparlaments heißt es wörtlich: „Die Vertragsverletzung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Justiz wurde behoben. Was die Entscheidungen über die Wolfsjagd und den Verstoß gegen die Habitat-Richtlinie betrifft, prüft die Kommission zunächst sämtliche verfügbaren Informationen im Detail, bevor sie eine Entscheidung über die nächsten Schritte im anhängigen Vertragsverletzungsverfahren treffen wird.“

Das genannte Prüfverfahren läuft nun schon seit dem Jahr 2011. Offizielle Rügen oder gar Strafen gegen die schwedische Wolfspolitik gab es bisher nicht. Obwohl dort die reguläre Lizenzjagd und sogenannte Schutzjagden nach verhaltensauffälligen Wölfen üblich sind. Die Zulässigkeit dieser Abschüsse wird nach wie vor überprüft, eine EU-Entscheidung gibt es aber bisher nicht.

Kassiert wurde von den Schweden unter Druck aus Brüssel lediglich eine Verkürzung des Rechtswegs, mit dem die Regierung die Prozessflut um die Wolfsabschüsse eindämmen wollte, nachdem der Ausgang der Verfahren regelmäßig mit richterlicher Bestätigung der Jagdpraxis endete. Nun haben die Kläger wieder die Möglichkeit, Obergerichte anzurufen – und damit ist die EU offensichtlich zufrieden. Die aktuelle Lizenzjagd in Schweden wurde von den schwedischen Gerichten dennoch rechtskräftig bestätigt.

Tatsächlich spannend wird es in Brüssel, nachdem finnische Richter die dortige Wolfsjagd dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt haben und Klärung erwarten, ob Gründe wie Gefährdung der Weidewirtschaft, Beeinträchtigung der Lebensqualität und sozialer Frieden den Abschuss von Wölfen rechtfertigen. Ob und wie sich die Euro-Richter äußern, ist noch unklar. Ebenso wie die Frage, ob andere EU-Wolfsländer – vor allem Schweden – dem Verfahren beitreten.

Ob Lizenz- und Schutzjagden nach skandinavischem Vorbild gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, ist mitnichten geklärt

Ob Lizenz- und Schutzjagden nach skandinavischem Vorbild gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, ist also mitnichten geklärt. Eine mögliche Entscheidung wird vor allem auch für die Mitgliedsstaaten spannend, die legale Wolfsjagd zulassen: Solche Ausnahmen vom generellen Abschussverbot gelten gemäß Anhang II der FFH-Bestimmungen (Richtlinie 92/43/EWG) für Griechenland südlich des 39. Breitengrades, Spanien südlich des Duero-Flusses, Estland, Lettland, Litauen und Finnland.

Der BUND Brandenburg titelt trotzdem: „Das Märchen über das schwedische Wolfsmanagement“. Schweden handle „insbesondere mit den sogenannten Lizenzjagden rechtswidrig“, behauptet Carsten Preuß, Landesvorsitzender beim BUND in Brandenburg und Landtagskandidat der Linkspartei.

Logisch, dass da auch die Sonderregelungen für das gesamte skandinavische Rentierweidegebiet unter den Tisch fallen. Vom kulturellen Wert durchaus vergleichbar mit unserer Almwirtschaft und der Deichweide. Auch Schweden hat sich ausbedungen, dass dort die samische Kultur Vorrang gegenüber möglichen Wolfsansiedlungen hat.

Das gilt ebenso wie der parteiübergreifende Beschluss, mit dem der Stockholmer Reichstag nach intensiver Expertenanhörung den „günstigen Erhaltungszustand“ für die Wolfspopulation auf 170 bis 270 Individuen festgelegt hat. Tatsächlich sind es dort mittlerweile mindestens 500 Wölfe. Und es gibt keine ernsten juristischen Zweifel, dass Schweden diese Bestandsgrenzen in nationaler Souveränität festlegen durfte.

Einen umfangreichen Überblick über das Thema Wolf finden Sie auch hier in unserem Wolfsticker: Hier klicken!