Wolfsjäger auf dünnem Eis

Wolfsjäger auf dünnem Eis

Minister-Versprechen reichen nicht, wenn die Rechtslage ungeklärt bleibt.

Die Diskussion um Wolfsabschüsse wird sicher noch lange aktuell bleiben (Foto: David Mark/mlz)
Die Diskussion um Wolfsabschüsse wird sicher noch lange aktuell bleiben (Foto: David Mark/mlz)

Der Eiertanz um legale Wolfsabschüsse geht weiter: Aus gutem Grund weigern sich betroffene Jäger, an politisch verordneten Entnahme-Aktionen teilzunehmen. Die Rechtslage ist nämlich noch immer ungeklärt.

Klar scheint nur: Wer sich zum Handlanger der Behörden macht, der muss nicht nur mit Hass und Attacken, sondern auch mit Strafanzeigen rechnen. Ob dann Freibriefe von Ministern helfen, ist eine sehr offene Frage.

Noch komplizierter wird die Situation, wenn Jäger zur Abwehr direkter Gefahr für Leib und Leben von Haus- und Nutztieren zur Waffe greifen. Notwehr und Nothilfe scheiden als Rechtfertigung aus. Ob ein „rechtfertigender Notstand“ vorliegt, wenn ein streng geschütztes Raubtier in Schaf- oder Rinderherden wütet, ist eine bisher ungeklärte Streitfrage.

Erst in der vergangenen Woche war es wieder so weit: Ein Gast streckte auf einer Gesellschaftsjagd im Brandenburgischen einen Wolf, um unmittelbare Lebensgefahr für die beteiligten Jagdhunde abzuwehren. Die Wette gilt, dass der Fall vor Gericht enden wird. „Der Gesetzgeber muss endlich handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, verlangt DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.

Dammann-Tamke verweist in solchem Zusammenhang auf Schweden. Dort ist der Abschuss zur Gefahrenabwehr eindeutig geregelt. Aber dennoch landen immer wieder Jäger vor dem Kadi, obwohl Polizei und örtliche Jagdbehörden Notfall-Situationen bestätigt haben.

Ähnlich verhält es sich wohl, wenn Fachminister – wie akut Jan Philipp Albrecht von den Grünen in Schleswig-Holstein – Jäger zur Entnahme eines Problemwolfs einsetzen wollen. Die vom DJV für solche Fälle geforderte Absicherung gegen mögliche Strafverfahren berührt in jedem Fall die Unabhängigkeit der Justiz.

Und die Gerichte sind nicht an Minister-Anweisungen gebunden. Sondern an Gesetze. An denen haben diverse Wolfsverordnungen bisher im Kern nur wenig verändert. Zumal nichts daran, dass der deutsche Wolf als streng geschützte, vom Aussterben bedrohte Art gilt. Und ein Nutztier im Eigentumsrecht nach wie vor als Sache.