„Wir haben sehr viel Zuspruch, Respekt und Anerkennung bekommen“

„Wir haben sehr viel Zuspruch, Respekt und Anerkennung bekommen“

Hochsitz
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Anlässlich des anstehenden Landesjägertags (wir berichteten) haben wir mit dem Justiziar des Landesjagdverbands NRW, Hans-Jürgen Thies, unter anderem über die erfolgreiche Volksinitiative und die Verfassungsklage gegen das rot-grüne Jagdgesetz gesprochen.

Herr Thies, wie steht es um die 2015 von Ihnen ins Leben gerufene „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht“, die sich für eine Änderung des umstrittenen Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen ausspricht?

Hans-Jürgen Thies: Mit unserer Unterschriftenaktion haben wir bereits Anfang dieses Jahres die benötigte Mindestanzahl von 66.500 Unterschriften erreicht. Aktuell liegen wir bei etwa 110.000 bestätigten Unterschriften. Dazu werden noch weitere hinzukommen, die noch nicht bestätigt worden sind. Die Resonanz ist weiterhin sehr erfreulich, obgleich die anfängliche große Welle mittlerweile naturgemäß etwas abgeebbt ist.

Die Unterschriftenaktion läuft noch bis Ende Juni. Wie fällt Ihr vorläufiges Fazit aus?

Hans-Jürgen Thies: Egal, wie viele Stimmen in den verbleibenden Tagen noch hinzukommen: Fest steht, dass die Aktion ein richtig, richtig großer Erfolg ist und wir dadurch sehr viel Zuspruch, Respekt und Anerkennung bekommen haben, vor allem von der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Wie sieht die weitere Vorgehensweise in dieser Causa aus?

Hans-Jürgen Thies: Ich werde für den September einen Termin mit der Landtagsverwaltung machen und die Unterschriftensammlung dann, zusammen mit LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg, der Landtagspräsidentin überreichen. Diese hat in der Folge 90 Tage lang Zeit, um die Unterschriften zu prüfen. Wenn diese Prüfung erfolgreich absolviert wurde, werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen kontaktiert. Schließlich hat der Landtag wiederum 90 Tage lang Zeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Sitzung mit der Thematik zu beschäftigen. 

Wie schätzen Sie die Chancen Ihrer Volksinitiative ein? Wie realistisch ist es, dass die rot-grüne Mehrheit das Gesetz am Ende zugunsten der NRW-Jäger überarbeiten wird?

Hans-Jürgen Thies: Ich bin Realist. Rot-Grün wird das Gesetz wohl nicht ändern. Entscheidend ist jedoch vielmehr die Signalwirkung, die von der Initiative ausgeht: Wir Jäger haben unseren Unmut bezüglich des Gesetzes und unseren Kampfeswillen bewiesen. Die Initiative zielt übrigens auch vielmehr auf die Zeit nach der nächsten NRW-Landtagswahl 2017. Wer weiß, wie die nächste Landesregierung aussehen wird? Wir haben natürlich die Hoffnung, dass die Grünen dann nicht mehr regieren werden. Auf jeden Fall haben wir durch die Aktion ein klares Signal gesendet und uns auch mit Blick auf die Zukunft klar positioniert. Bei kommenden Koalitionsverhandlungen wird man sich mit Sicherheit an unsere Volksinitiative erinnern.

Sie haben im vergangenen Monat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Landesjagdgesetz von Umweltminister Johannes Remmel eingereicht und fungierten als Prozessbevollmächtigter. Vor Kurzem entschied das Verwaltungsgericht in Arnsberg zu Ihren Gunsten und stellte fest, dass das Gesetz in einzelnen Punkten verfassungswidrig ist.

Hans-Jürgen Thies: Konkret ging es um die landesrechtliche Regelung zum sogenannten Schießfertigkeitsnachweis. Der besagt, dass in Nordrhein-Westfalen jährlich ein spezieller Schießleistungsnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild zu erbringen ist. Die Richter in Arnsberg sind erfreulicherweise unserem Argument gefolgt, dass dieser Nachweis verfassungswidrig ist, weil das Land so etwas nicht alleine entscheiden darf. Durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts liegt die Entscheidung nun beim Bundesverfassungsgericht.

Warum liegt die Entscheidungsgewalt hier nicht beim Land?

Hans-Jürgen Thies: Die Schießnachweis-Thematik fällt unter das Recht der Jagdscheine, und da hat nur der Bund das gesetzliche Sagen. Das nordrhein-westfälische Landesjagdministerium hat in diesem Fall also seine Kompetenzen überschritten. Bis das Verfassungsgericht sich zu dem Thema äußert, könnte noch eine Weile vergehen. Es könnte jedoch sein, dass es darauf ohnehin nicht mehr ankommt.

Wie meinen Sie das?

Hans-Jürgen Thies: Auf dem Bundesjägertag hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kürzlich verkündet, dass er den Text der Novellierung des Bundesjagdgesetzes ins Parlament einbringen wolle. Das hat er bereits mehrmals gesagt, daher bleibt bei mir ein Stück Restskepsis. Wenn sich der Bund aber dazu entschließen würde, das Bundesjagdgesetz tatsächlich zu ändern und etwa einen einheitlichen Bundesschießnachweis einzuführen, hätte sich unser Problem des Schießfertigkeitsnachweises in Nordrhein-Westfalen von selbst erledigt. Denn in diesem Falle würde das Landesgesetz vom Bundesgesetz überstimmt werden.

So oder so, durch den Arnsberger Beschluss dürfte sich der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen in seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Landesjagdgesetz bestätigt fühlen.

Hans-Jürgen Thies: Das ist richtig. Remmels Landesjagdgesetz wurde an einigen Stellen mit heißer Nadel gestrickt und trotz der Äußerung großer Bedenken seitens der Jäger vorschnell durchgeboxt. Das zeigt der Arnsberger Beschluss deutlich.