Wie man am einfachsten normale Bürger kriminalisiert

Wie man am einfachsten normale Bürger kriminalisiert

Apfel und Messer
Apfel und Messer

Ein Apfel am Tag erspart den Arzt – jedenfalls wenn man einer alten Weisheit Glauben schenkt. Dass der gewohnheitsmäßige Verzehr des Kernobsts aber nicht vor Scherereien mit der Justiz schützt, hat jetzt ein Mann aus Sachsen zu spüren bekommen. Schuld daran ist das deutsche Waffengesetz.

Wie die Sächsische Zeitung berichtet, begann für Uwe Scholz aus Girbigsdorf im Landkreis Görlitz alles mit einem ganz unspektakulären Termin in einem Amtsgericht. Bevor Scholz zu einer Sprechstunde vorgelassen wurde, prüfte ein Wachmann seinen Rucksack und entdeckte dabei ein Etui mit einem kleinen Messer. Dieses benutze er bei der Arbeit zum Äpfelschneiden, erläuterte Scholz. Was den Wachmann nicht groß beeindruckte: Das Messer wurde in Verwahrung genommen. Und weil der eifrige Wachmann das Messer während Scholzens Gerichtstermin genauer unter die Lupe nahm, händigte er es ihm anschließend erst gar nicht wieder aus. Stattdessen erhielt Scholz weniger später Post von der Bußgeldstelle: Wegen „verbotenen Mitführens einer Waffe“ sollte er ein Verwarnungsgeld von 50 Euro zahlen.

Was Scholz zum Verhängnis geworden war: Sein Obst schnitt der Apfelliebhaber mit einem sogenannten Einhandmesser, also einem Messer, das mithilfe einer an der Klinge angebrachten Vorrichtung einhändig geöffnet werden kann. Genau solche Messer unterliegen jedoch – laut Waffengesetz – seit 2008 einem „Führungsverbot in der Öffentlichkeit“.  

Wie viel Unsicherheit rund um dieses „Führungsverbot“ herrscht, macht der Bericht der Sächsischen Zeitung deutlich. Darin verweist ein Jurist auf die Ausnahmeregeln zu Einhandmessern, die die Nutzung bei „berechtigtem Interesse“ und beim „Transport in einem verschlossenen Behältnis“ gestatten. Kein Betroffener kann aber dem Juristen zufolge mit Sicherheit wissen, ob er ein „berechtigtes Interesse“ beim Führen eines Messers verfolgt.

Pech also für Uwe Scholz, dass sein Rucksack laut Staatsanwalt als „geschlossen, nicht aber als verschlossen“ gilt, und dass niemand so recht beurteilen kann, ob das Äpfelschälen bei der Arbeit zu den „berechtigten Interessen“ zählt. Unglaublich auch: Käme statt einer Fünf-Zentimeter-Einhandklinge ein normales Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge zum Einsatz, wäre das erlaubt.

Eine eindeutige Meinung hat die German Rifle Association (GRA), die auf den Fall aufmerksam wurde: „Wie man am einfachsten normale Bürgerinnen und Bürger kriminalisiert?“, fragt die GRA. Und gibt auch gleich die Antwort: „Man erlässt idiotische Gesetze rund um Messer!“ Denn genau wie bei der geplanten EU-Waffenrechtsverschärfung gilt: „Kriminelle halten sich nicht an Waffengesetze. Egal, ob bei Messern oder bei Schusswaffen. Der rechtstreue Bürger, der diese schwachsinnigen Gesetze nicht mal kennt, ist mal wieder der Dumme und wird zur Verantwortung gezogen.“

In den Kommentaren zu dem Zeitungsbeitrag empören sich die Leser ebenfalls: „Ist heut schon wieder der 1. April?“, will einer der Nutzer wissen. Und ein weiterer fragt: „Wer glaubt ernsthaft, dass deswegen auch nur ein Ganove seine Materialwahl für die nächste Körperverletzung überlegt? Gegängelt werden mal wieder die gesetzestreuen Bürger.“

Uwe Scholz schneidet seine Äpfel laut dem Bericht übrigens jetzt mit dem Brieföffner.