Wie das „Affen-Selfie“ zum Fiasko wurde

Wie das „Affen-Selfie“ zum Fiasko wurde

Das Selfie eines Makaken ging 2011 um die Welt. Doch der Fotograf hat daran kaum verdient – stattdessen hat ihn der Rechtsstreit mit Peta finanziell ruiniert.

Foto eines Makaken
Foto eines Makaken

Hat ein Affe Urheberrechte? Mit dieser Frage setzt sich die US-Justiz seit nunmehr drei Jahren auseinander. In diesem Monat soll es nun endlich eine Entscheidung geben. Zu spät für den Fotografen David Slater: Wie der Guardian berichtete, steht der britische Fotograf aufgrund des Rechtsstreits mit der Tierrechtsorganisation Peta vor dem finanziellen Ruin.

Bedenkt man, wie oft das Foto in den vergangenen Jahren in den Medien verwendet wurde, ist das eigentlich unfassbar. Slater selbst sagt: „Wenn jeder, der das Foto verwendet hat, mir einen Pfund geben würde, hätte ich vermutlich 40 Millionen in der Tasche.“ Stattdessen konnte sich Slater noch nicht einmal den Flug nach San Francisco leisten, um bei der aktuellen Gerichtsverhandlung dabei zu sein.

Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Rückblende ins Jahr 2011: David Slater reiste nach Sulawesi (Indonesien), wo er mehrere Tage damit verbrachte, eine Gruppe Makaken zu fotografieren. Auf dieser Reise entstand auch das berühmte Affen-Selfie, das später um die Welt ging. Was jedoch lange Zeit niemand wusste: Das Selbstporträt ist nicht etwa durch die natürliche Neugier des Affen entstanden. Vielmehr hatte Slater so lange mit den Tieren gearbeitet, bis die Makaken die Kamera halten und selbst auf den Auslöser drücken konnten. Man kann also durchaus anzweifeln, ob die Bezeichnung „Selfie“ in diesem Fall überhaupt die richtige ist, denn das Foto ist eindeutig das Ergebnis von Geduld, Geschick und harter Arbeit des Fotografen.

Nachdem Slater mit den Fotos ein paar tausend Pfund verdient hatte (gerade genug, um die Reisekosten nach Indonesien zu decken) wurde er 2014 darauf aufmerksam, dass einige Internetseiten die Fotos ohne seine Erlaubnis benutzten. Die Seitenbetreiber verwiesen jedoch darauf, dass das Copyright nicht bei Slater liege, sondern beim Affen – woraufhin das US-Urheberrechtsamt entschied, dass Tiere keine Bildrechte besitzen können.

Peta streitet sich durch die Instanzen

An dieser Stelle hätte für Slater eigentlich alles gut werden können. Doch er hatte die Rechnung ohne die Tierrechtler von Peta gemacht: 2015 verklagten sie Slater stellvertretend für den Makaken, in dem sie den sechsjährigen „Naruto“ zu erkennen glaubten. Erneut entschied ein Richter, dass der Affe kein Urheberrecht an dem Bild besitzt. Für die Tierrechtler von Peta nicht genug: Sie legten wieder Berufung ein. Das Ergebnis der aktuellen Verhandlungsrunde wird Ende dieses Monats erwartet.

Kommen wir nun zu den wirklich wichtigen Fragen, mit denen sich die Richter dank Peta auseinandersetzen dürfen: Was macht Naruto wohl mit der ganzen Kohle, wenn ihm tatsächlich die Urheberrechte zugesprochen werden? Außerdem ist das Urheberrecht auf die Nachkommen übertragbar. Für Slaters Tochter hieße ein Urteil womöglich, dass sie leer ausginge. Inwiefern würden Narutos Nachkommen dann von seinem Selfie profitieren? Wie weisen sie nach, dass er tatsächlich ihr Vater ist – mit einem Vaterschaftstest für Affen? Und da Slater anzweifelt, dass es sich bei dem Affen auf dem Foto überhaupt um Naruto handelt – wird sich Naruto vielleicht selbst wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht gegen einen zweiten Makaken verantworten müssen?

Vergeudete Spendengelder bei Peta und ein Fiasko für den Fotografen

Slater hofft jetzt, dass sich durch die mediale Aufmerksamkeit wenigstens mehr Möglichkeiten für den Ökotourismus auf Sulawesi auftun. Gegenüber dem Guardian sagte er: „Das Foto hat hoffentlich dazu beigetragen, dass die Spezies erhalten werden kann. Das war von Anfang an meine Absicht.“

Das Original-Foto können Sie übrigens auf der Internetseite des Fotografen erwerben. Für jeden verkauften Abzug will Slater zehn Prozent an ein Artenschutzprojekt auf Sulawesi spenden.