Weitere Verschärfung des Waffenrechts? Sinnloser Aktionismus packt eigentliche Defizite nicht an

Jägerin mit Waffe
Jägerin mit Waffe

Weitere Verschärfung des Waffenrechts? Sinnloser Aktionismus packt eigentliche Defizite nicht an

Attentate, Amokläufe, Gräueltaten und Verbrechen gehören leider zu unserem Alltag. Waffen spielen dabei immer eine Rolle. In der Bevölkerung entsteht eine Kriminalitätsfurcht. Die Politik gerät in Handlungszwang. Sie muss beweisen, dass sie etwas tut. Die nächste Wahl steht immer irgendwo vor der Tür.

Die Politik hat allerdings mit dem Thema ein großes Problem. Sie hat kein Instrumentarium, um den illegalen Waffenbesitz und die illegalen weltweiten Waffenströme auch nur ansatzweise in den Griff zu bekommen. Was ihr bleibt, um Handlungsstärke zu demonstrieren, sind Eingriffe beim legalen Waffenbesitz. Da glauben Politiker beweisen zu können, dass sie etwas tun, um die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern. Die jüngsten Gesetzgebungsaktivitäten der EU zum Waffenrecht belegen diese Tatsache ein weiteres Mal.

Zur Historie: Am Morgen des 7. Januar 2015 griffen Terroristen die Redaktion von „Charlie Hebdo“ in Paris mit vollautomatischen, unregistrierten und illegalen Schusswaffen an. Seitdem hat die EU eine neue Gesetzgebung vorbereitet, um halbautomatische Schusswaffen zu verbieten. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass solche Waffen nicht von den Terroristen eingesetzt wurden und nicht einmal typischerweise von Kriminellen eingesetzt werden. Diese benutzen unregistrierte, nicht nachverfolgbare Kalaschnikows vom Schwarzmarkt.

Diese neue Gesetzgebung wurde seit April 2015 zurückgehalten, nur um jetzt am 18. November, lediglich fünf Tage nach den zweiten Anschlägen in Paris, aufzutauchen. Die Opfer der Tragödie sind noch nicht einmal begraben, die mutmaßlichen Täter zum Teil immer noch auf der Flucht. Die Polizei hat die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen – und trotzdem verkündet die EU Maßnahmen, um einen solchen Angriff in Zukunft verhindern zu können.

Leider gibt es in diesem Gesetzesentwurf nichts, gar nichts, was diese zwei Angriffe hätte aufhalten können, da keiner der beiden mit Waffen ausgeführt wurde, die jetzt legal sind und mit der neuen Regelung verboten wären. Die bisher bei terroristischen Attentaten eingesetzten Waffen fallen in Deutschland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dessen Bestimmungen gilt es durchzusetzen und den Schwarzmarkt mit Kriegswaffen trockenzulegen. Dazu müssen die Sicherheitsbehörden ausreichend ausgestattet werden.

Die EU dagegen setzt sich nicht mit den wirklichen Problemen auseinander:

  • Sicherung der EU-Außengrenzen
  • Eindämmung des illegalen Waffenhandels

Kritiker werfen der EU vor, mit falschen Zahlen und den Ergebnissen suggestiver Umfragen ihren Aktionismus zu rechtfertigen, statt ernsthafte Bemühungen um Fortschritte für die innere Sicherheit der EU‐Länder zu unternehmen.

Die Überlegungen der EU-Kommission im Überblick:

  • Halbautomaten sollen stark beschränkt oder verboten werden (Lang- und Kurzwaffen)
  • Magazine und auch andere Zubehörteile sollen „wesentliche Teile einer Schusswaffe“ und damit erwerbsscheinpflichtig werden
  • Magazine sollen in der Kapazität beschränkt werden (ohne konkrete Angabe)
  • Munitionsmengen (Erwerb/Besitz/Lagerung) sollen reglementiert werden
  • Der Handel im Internet soll für Waffen und Munition beschränkt bzw. verboten werden
  • Deko-/Salutwaffen sollen möglichst gänzlich verschwinden
  • Softair- und Luftdruckwaffen sollten stärker reglementiert werden
  • Langfristig sollen alle legal registrierten Waffen biometrisch gesichert sein
  • Zentrale Lagerung wird gegenüber der Lagerung in der Privatwohnung präferiert

Diese Maßnahmen verursachen nach Meinung vieler Experten nur unnötige Bürokratie, ohne zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Die Grundrechte für Schützen, Jäger, Hersteller und Händler werden nach ihrer Ansicht mit praxisfernen Regelungen eingeschränkt.

Das Forum Waffenrecht hat eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass ein ausreichendes innergemeinschaftliches Regelwerk für Waffenherstellung, -handel und -besitz besteht, das aktuell keiner Änderung bedarf. Dieses sei lückenlos und gebe den Akteuren einen eindeutig definierten Rechtsrahmen. Hinzuwirken sei vielmehr auf eine konsequente Umsetzung der vorgenannten Regelungen in nationales Recht, wie sie zum Beispiel in Deutschland vorgenommen worden ist. Sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Waffenkriminalität, illegaler Waffenherstellung und illegalem Waffenhandel fänden selbstverständlich immer die Unterstützung des Forum Waffenrechts. Leider seien die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-Kommission hierzu nicht geeignet.

Was kann der Einzelne konkret tun, um diesem kontraproduktiven Aktionismus Einhalt zu gebieten? Je mehr öffentliche Meinung es gibt, desto mehr setzt ein Nachdenken über den richtigen Weg ein. Denn wie gesagt, die nächste Wahl kommt ganz bestimmt. Schweigen wird als Zustimmung interpretiert.

Derzeit laufen zum Thema zwei Petitionen:
You cannot stop terrorism by restricting legal gun ownership
Keine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland durch die EU!