Nächster Stopp: Bundesverfassungsgericht?

Urteil zu Halbautomaten: Nächster Stopp, Bundesverfassungsgericht?

Heckler&Koch MR308 Selbstlader
Heckler&Koch MR308 Selbstlader

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verwendung von halbautomatischen Waffen herrschen Unsicherheit und Unruhe unter Waffenbesitzern in Deutschland. Verschiedene Bundesländer haben die Eintragung von halbautomatischen Waffen in die Waffenbesitzkarte vorerst untersagt. Bremen ging zuletzt so weit, dies nicht nur bei Gewehren (Langwaffen), sondern auch bei Pistolen (Kurzwaffen) anzuordnen. Jetzt soll aus Unsicherheit Rechtssicherheit gemacht werden und dafür soll das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Da dieser Schritt allerdings viel Geld kostet, hatte die German Rifle Association (GRA) um Spenden geworben – mit erfreulichem Ergebnis.

Schon nach zehn Tagen war das Ziel von 50.000 Euro erreicht und die nächsten Schritte konnten eingeleitet werden, heißt es auf der Homepage der GRA. Jetzt können die Jäger, die vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert waren, in die nächste Instanz gehen und sie werden dabei von der GRA unterstützt. Wie es auf der Homepage heißt, „wurde im Hintergrund bereits intensiv an dem Thema gearbeitet und mehrere erfahrene Rechtsanwälte mit der Erstellung der Verfassungsklage beauftragt, da die Frist zur Einreichung am 24.04.2016 um 23:59 Uhr abläuft. Es ist geplant, zwei getrennte Verfassungsklagen einzureichen, da dies taktisch klüger ist.“ Für die ersten anwaltlichen Bemühungen wurden schon 31.439,80 Euro ausgegeben.

Zusätzlich hat auch die Verbände-Allianz aus Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) finanzielle Hilfe angekündigt. Dies steht in einer aktuellen Pressemitteilung, die unter anderem auf der Seite des Deutschen Jagdverbandes nachzulesen ist. Dort äußert sich Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke wie folgt: „Waffen sind für uns Jäger ein Werkzeug und mehr nicht. Unsere Arbeit darf nicht darunter leiden, dass Behörden durch ein widersprüchliches Gerichtsurteil verunsichert werden.“ 

Breite Unterstützung macht nächsten Schritt erst möglich

Dass es überhaupt eine Chance gibt, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, ist vor allem einer sehr breiten Unterstützung von Waffenbesitzern zu verdanken. Nach Angaben der GRA kamen Spenden aus allen Bereichen: „Wir haben sogar eine Überweisung aus der Airsoft-Szene erhalten, was zeigt, dass langsam allen klar wird, dass wir nur eine starke Lobby sind, wenn wir gemeinsam agieren und uns nicht durch Partikularinteressen teilen lassen.“

Zum Hintergrund, wie ihn Katja Triebel auf der Internetseite der German Rifle Association aufgearbeitet hat

In NRW war ein Waffengegner in Sachen  „Fortbildung für Sachbearbeiter im Bereich Verwaltung Waffenwesen“ unterwegs. Dieser, als „Gesetzesinterpretationskünstler“ bekannte Seminarleiter durfte unbedarfte Verwaltungs-Sachbearbeiter ausbilden. Diese lernten bei ihm, die „notwendige“ 2-Schuss Eintragung bei halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein.

Mindestens drei Landkreise in direkter Nachbarschaft handelten nun wie gelehrt. Da es im Nationalen Waffenregister (NWR) keine Unterkategorie dafür gab, erfanden sie das Warenzeichen „2-Schuss“.

Ein betroffener Jäger wollte diese gesetzeswidrige Eintragung – zu Recht! – nicht hinnehmen und wandte sich ans NWR. Dieses wies – zu Recht! – darauf hin, dass es solche eine Einschränkung als Unterkategorie im NWR nicht gibt:

Warum die zuständige Waffenbehörde nun in der Spalte Modellbezeichnung „2‐schüssig“ eingetragen hat, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Da Sie selbst für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck bei Verwendung der Waffe mit entsprechender Magazinkapazität verantwortlich sind (Sportschütze 10‐Schuss, Jagdschein 2‐Schuss), kann dieses auch nicht der Grund für die Eintragung sein.

Einem zweiten Jäger widerfuhr Ähnliches. Beide holten Rat beim LJV und FWR ein. Beide erhielten den Rat: „Die Gesetze sind eindeutig und nicht interpretierbar.“

Der Jäger in Köln klagte mit einem vom FWR empfohlenen Rechtsanwalt, der Jäger aus Arnsberg mit einem eigenen Rechtsanwalt. In Köln verlor der Kläger zu 2/3, in Arnsberg total.

Beide Kläger legten Berufung beim OVG Münster ein. Es kam zu einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung. Das Gericht bestätigt die Ansicht der Kläger mit einem gut ausformulierten und begründeten Urteil.

Die Behörden legten Revision ein. So etwas machen die auf Staatskosten nicht, wenn es dem Innenminister von NRW nicht gefällt. Ab diesem Zeitpunkt an wurden beide Kläger von einem Anwalt vertreten.