Schwede steht nach Wolfsabschuss vor Gericht

Schwede steht nach Wolfsabschuss vor Gericht

Der Strafprozess um einen Wolfsabschuss erregt in Schweden die Gemüter. Der Staatsanwalt glaubt nicht an Notwehr.

Wolf
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Der Strafprozess um einen Wolfsabschuss erregt in Schweden die Gemüter. Obwohl die zuständige Landesbehörde zu dem Schluss kam, dass der Schütze handelte, um seine Hunde zu retten, lässt der Staatsanwalt nicht locker. Dem Angeklagten droht Gefängnis zwischen sechs Monaten und vier Jahren.

Vorab die Fakten: Die getötete Wolfsfähe war von der Landesverwaltung zur sogenannten Schutzjagd freigegeben worden, nachdem das Tier mehrfach ohne Scheu durch Siedlungen streifte und Haustiere riss, darunter einen Jagdhund. Doch die befristete Schutzjagd blieb erfolglos. Weil Anhänger der Tierrechte-Bewegung die legale Jagd massiv störten, sagten die betroffenen Jäger.

Am 29. September 2015 kam es zu dem Geschehen, das nun die Richter beschäftigt: Ein ortsansässiger Jäger führte seine Hunde Gassi und hatte ein Gewehr dabei – aus Sorge, der Wölfin zu begegnen, die nach dem Ende der erfolglosen Schutzjagd erneut in der Gegend aufgetaucht war. Prompt tauchte das Raubtier am Rande des ortsnahen Waldwegs auf und näherte sich dem Mann und seinen Hunden.

Der Mann schoss und erlegte den Wolf – drei Meter von einem seiner Hunde entfernt. Die Jagdbehörde schickte umgehend Experten zur Spurensicherung. Ergebnis: Ein Angriff auf die Hunde ließ sich glaubwürdig nachvollziehen. Ein Fall der Nothilfe, die in Schweden nach Paragraf 28 der Jagdverordnung zulässig ist, um Haus- und Nutztiere gegen Raubtierangriffe zu schützen.

Damit schien die Angelegenheit erledigt. Bis bekannt wurde, dass die Polizei weiter ermittelte. Bis hin zur Überwachung des Telefonverkehrs des Jägers und seiner Freunde. Gefunden wurden Kurznachrichten, die nach Einschätzung der Anklage nahelegen, dass der Mann gezielt plante, den Wolf zu töten. Er hatte sich unter anderem mit anderen Jägern über Sichtungen des Tiers ausgetauscht und schrieb unmittelbar nach dem Abschuss: „Das Ziel ist beseitigt.“

Obwohl die Tatort-Besichtigung durch die Jagdbehörde bisher unbestritten ergab, dass die Wölfin den Hund verfolgte, obwohl der Besitzer zunächst versuchte, sie mit einem Warnschuss zu vertreiben. Als der Mann den tödlichen Schuss abgab, war die Fähe noch drei Meter von dem jungen Borderterrier entfernt. Der Anwalt des Jägers: „Mein Mandant hat die Vorschriften auf Punkt und Komma eingehalten.“

Auch das findet der Staatsanwalt verdächtig, nachdem Ermittler auf dem Computer des Angeklagten Belege fanden, dass er sich vor dem Geschehen intensiv mit den rechtlichen Voraussetzungen für einen Schutzjagd-Abschuss informierte.

Der nun begonnene Prozess hat heftige Diskussionen ausgelöst: Viele Jäger sprechen von einem Alleingang des Staatsanwalts, um die Schutzjagd durch Einschüchterung zu erschweren. Der Ankläger widerspricht dem energisch: Er habe nichts gegen die Schutzjagd, sehe jedoch den Verdacht, dass der Abschuss in diesem Fall gezielt herbeigeführt wurde.