Schilder-Aktion: Jagdpächter eckt an

Schilder-Aktion: Jagdpächter eckt an

Durch einen anonymen Hinweis ist das Landratsamt auf die selbstgebauten Warnschilder aufmerksam geworden. Jetzt muss der Jäger sie abhängen.

Verbotsschild im Wald
Verbotsschild im Wald

Der Hartheimer Rheinwald könnte eigentlich ein Paradies für Wildtiere sein, insbesondere in der Brut- und Setzzeit. Doch in Wahrheit geht es hier alles andere als ruhig zu: Die Wildtiere werden durch den hohen Freizeitdruck empfindlich gestört. Ein Jagdpächter hatte genug vom rücksichtslosen Verhalten vieler Waldbesucher und stellte im Rheinwald Schilder auf, wie die Badische Zeitung berichtet. Darauf steht neben Bildern mit durchgestrichenen Menschen und Hunden sowie dem Wappen des baden-württembergischen Landesjagdverbandes geschrieben: „Ruhezone, Wildschutzfläche, vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme“. 

Der Grund für die Aktion des Jägers ist vor allem die Nutzung des beliebten Naherholungsgebiets als Quad-Rennbahn, deren Route direkt an eine besonders schützenswerte Wildwiese grenzt. Die Motoren der Quads zerreißen die Stille, ihre Reifen zerwühlen den Waldboden. Deshalb entschloss sich der Jagdpächter kurzerhand, im Bereich der Wildwiese die selbstgebauten Schilder aufzustellen, um den Wildtieren in dem rund einem Hektar großen Biotop Ruhe und eine ungestörte Brut zu ermöglichen.

Allerdings stieß der Jagdpächter mit seiner Aktion prompt auf Widerstand. Beim Landratsamt ging ein anonymer Brief ein, der die Behörde auf die Schilder aufmerksam machte. Der Hinweisgeber unterstellt darin dem Jagdpächter, die Schilder nur angebracht zu haben, weil er ungestört auf das Wild schießen wolle – ein Vorwurf, den der Jäger natürlich entschieden zurückweist. Er beruft sich auf das 2014 verabschiedete Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, demzufolge die Untere Jagdbehörde das Betreten von Schutzzonen, etwa für Brutzeiten, kurzfristig untersagen könne.

Das Landratsamt sieht dies nach einer Prüfung jedoch anders. „Nach Auskunft unserer Forstbehörde sind Jagdpächter nicht befugt, eine Sperrung des Waldes durchzuführen. Dies kann nur der Waldbesitzer machen, allerdings muss eine solche Sperrung vorab bei der Forstbehörde angezeigt werden“, erklärt Matthias Fetterer, Pressesprecher des Landratsamts, gegenüber der Zeitung. Die Schilder müssen also weg. Der Jäger räumt mittlerweile ein: „Vielleicht bin ich da ein wenig blauäugig drangegangen.“ Allerdings seien die Schilder auch gar nicht als Verbot gemeint gewesen, sondern als Hinweis.

Zugegeben: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Im aktuellen Fall hätte es vielleicht ausgereicht, Hinweisschilder aufzustellen, die nicht nach einem offiziellen Verbot aussehen. So gut man die Frustration des Jagdpächters auch nachvollziehen kann: Man hätte sicher auf andere Art und Weise an die Vernunft der Waldbesucher appellieren können. Es fällt aber auch auf, dass hier wieder einmal ein Jäger zum Buhmann gemacht wird, obwohl das Problem eigentlich woanders liegt; nämlich dort, wo rücksichtslose Waldbesucher das Ökosystem empfindlich stören, was gerade in der Brut- und Setzzeit nicht selten mit dem Tod von Wildtieren endet.

Und was die aberwitzige Beschuldigung des anonymen Hinweisgebers angeht: Ebenso könnte man auch dem Schreiberling unterstellen, er habe den Jagdpächter nur als Sündenbock benutzt, um selbst ungehindert mit dem Quad durch den Wald preschen zu können und dort Wildtiere zu stören.