ÖJV klagt auf Minderheitenrechte
Rückschlag für den Ökologischen Jagdverband (ÖJV) in Bayern. Im Landtag haben die Öko-Jäger keine Mehrheit für ihre Forderung nach Gleichbehandlung mit dem Traditionsverband BJV.
Vordergründig geht es um Geld, um viel Geld. Gut eine Million Euro gibt es jährlich aus der Zwangs-Jagdabgabe zu verteilen. Die kommt weit überwiegend von den rund 46.000 bayerischen Jägern, die im BJV organisiert sind. Und nur zu einem Bruchteil von den rund 860 ÖJV-Mitgliedern.
Dem ÖJV-Wunsch nach mehr Mitsprache (und wohl auch mehr Geld) steht dummerweise das bayerische Landesjagdgesetz im Weg. Da steht drin, dass an der Verteilung der Jagdabgabe nur der Verband mitwirken darf, der nachweislich „mehr als die Hälfte der in Bayern wohnhaften Inhaber eines Jahresjagdscheines zu Mitgliedern hat …“.
Gegen diese Rechtslage will der ÖJV nun vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Wolfgang Kornder, Vorsitzender der bayerischen Öko-Jäger, beklagt sich in der Augsburger Allgemeinen Zeitung: „Das Monopol hat entscheidende Vorteile für den BJV. Er muss gehört werden, kann mitreden und kriegt obendrein einen Haufen Geld. Das ist einfach ungerecht und völlig undemokratisch.“
Dass Demokratie auch mit Mehrheit zu tun hat, lässt der promovierte Religionslehrer Kornder nicht gelten: Seine Mitglieder seien schließlich „höchst aktiv“. Was durchaus auch für den Staatsdienst gilt: In Bayerns Forstverwaltung ist der ÖJV eine Hausmacht. Trotzdem lässt sich Forstminister Helmut Brunner bisher nicht erweichen, dem Drängen nach erweiterten Minderheitenrechten nachzugeben.
Bezeichnend: Durch die Debatte geistern wieder einmal Adolf Hitlers Reichsjägermeister Hermann Göring und sein Reichsjagdgesetz – obwohl dieses im wesentlichen Inhalt auf den preußischen SPD-Ministerpräsidenten Otto Braun zurückgeht und weltweit zum Vorbild für die Beteiligung der Normalbürger am Waidwerk wurde.
Was sich mit dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur vor allem änderte, war die von Göring eingeführte Gleichschaltung der Jäger-Vereinigungen, nebst Zwangsmitgliedschaft. Seither muss kein Jäger einem Verband angehören – und darf sich seine Interessenvertretung selber aussuchen. Und im Landtag entscheidet in Bayern die Mehrheit, für die es nicht ausreicht, dass SPD und Grüne die ÖJV-Forderung nach mehr Mitsprache unterstützen.