Notwehr gilt auch gegen Wölfe

Notwehr gilt auch gegen Wölfe

Ein umstrittener Prozess in Schweden ist jetzt mit einem Freispruch für einen älteren Jäger zu Ende gegangen.

Wolf
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Schwedens Jäger atmen auf: Der höchst umstrittene Prozess gegen einen alten Mann, der seinen Hund mit der Waffe gegen eine angreifende Wölfin verteidigte, endete nun mit einem Freispruch.

Über zwei Jahre lang war der Jäger Anfeindungen ausgesetzt und musste mit der Angst leben, bis zu vier Jahr lang ins Gefängnis zu gehen (wir berichteten). Nun ist klar: Der Staatsanwalt blitzte bei den Richtern ab mit seinem Versuch, eine Notwehrsituation in Zweifel zu ziehen.

Wesentlicher Punkt der Anklage: Überwachung von Telefon- und Mailverkehr zeigten, dass der Freigesprochene sich intensiv über die Rechtslage bei der sogenannten Schutzjagd informiert hatte. Das Gericht folgte jedoch seiner Schilderung, dass er nur alles richtig – und nichts verkehrt – machen wollte.

Ebenfalls erstaunlich: Zur Anklage kam es, obwohl die vom Jäger umgehend informierte Behörde nach einer akribischer Spurensicherung feststellte, dass der Mann sich gesetzestreu verhielt. Eben diese Behörde hatte für den getöteten Wolf wegen Verhaltensauffälligkeiten zuvor eine Schutzjagd angeordnet, die aber – auch durch massives Auftreten von Störern – zunächst erfolglos blieb.

Zur Erinnerung der Vorgang: Der nun Freigesprochene war mit seinem Borderterrier nah bei seinem Wohnort unterwegs, als die amtsbekannte Wölfin auf Hund und Halter losrannte. Beim tödlichen Schuss auf das Raubtier betrug der Abstand zum Terrier noch drei Meter, zum Schützen waren es exakt 9,5 Meter.

Mit dem Urteil wird klar: Anders als vom Staatsanwalt eingeschätzt, dürfen Jäger eine Waffe mitführen, wenn sie ihren Hund in einem Wolfsgebiet ausführen – zumindest dann, wenn sie dort jagdberechtigt sind. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Der Vorwurf, dass der Angeklagte nach dem Abschluss der Schutzjagd weiter die Jagd auf den Wolf ausübte mit dem Vorsatz, diesen zu töten, ist nicht ausreichend belegt.“

Dass der alte Herr nach den tödlichen Schüssen seinem Nachbarn eine SMS mit dem Text „The target is eliminated“ schickte, hat das Gericht ebenfalls nicht als Verdachtsmoment gelten lassen. Schließlich habe der Wolf für viel Aufregung in der ganzen Gegend gesorgt, argumentierte der Verteidiger. Da sei es logisch gewesen, dass sein Mandant seinen Mitbürgern Entwarnung geben wollte.

Ein Freibrief für Jäger außerhalb Schwedens ist der Freispruch nicht. In Deutschland gibt es keine entsprechende Rechtsnorm, die eine Nothilfe in solchen Fällen eindeutig regelt. Und auch in Schweden dauerte es einige Zeit, bis der Reichstag nach einigen Streitfällen mit Paragraph 28 der Jagdverordnung für Klarheit sorgte.

Einen umfangreichen Überblick über das Thema Wolf finden Sie auch hier in unserem Wolfsticker: Hier klicken!