Meinung: Wolf-Schadensausgleich zum Heulen

Meinung: Wolf-Schadensausgleich zum Heulen

Wolfsgeheul
Wolfsgeheul

Die Pro-Wolf-Fraktion behauptet gerne, dass geschädigte Bauern großzügig für gerissene Weidetiere entschädigt werden. Aber in der Praxis straft die Bürokratie derartige Beschwichtigungen oft Lügen.

Schlimmes Beispiel aus Sachsen-Anhalt: Seit bald vier Jahren kämpft der Landwirt Joachim Schulz um Ersatz für ein auf der Weide gerissenes Kalb. Bisher vergebens. Unter anderem, weil die Behörden behaupten, dass der Wolf als „Täter“ nicht infrage kommt. Ihnen fehlt am Kalb der Kehlbiss, der angeblich für Wolfsrisse typisch ist. Dies obwohl eine studierte Biologin, die das Kalb in Augenschein nahm, einen Wolfsriss ausdrücklich nicht ausschließen wollte.

Dass der Amtsschimmel verkehrt liegt, zeigt ein Blick auf Tatort-Fotos aus Nord- und Südeuropa: Dort finden sich massenhaft Belege dafür, dass Wölfe offenbar keine Ahnung von ihrem angeblich natürlichen Verhalten haben. Aber die Sachbearbeiter wissen es offenbar besser als die Wölfe selber: „Ein Kehlenbiss konnte nicht festgestellt werden,“ befand das Landesverwaltungsamt und verweigerte die 950 Euro Entschädigung für das verlorene Kalb.

Kein Einzelfall

Aus nahezu allen Wolfsregionen kommen Meldungen über üble Schikanen bei Schadensausgleich und Schadensvorsorge: Ellenlange Antragsformulare für die Zuschüsse zu vermeintlich wolfssicheren Weidezäunen, mitunter die Pflicht, drei Angebote von Zaunlieferanten einzuholen. Mehr als das Material wird meistens ohnehin nicht bezuschusst.

Wenn der Zaun dann doch nicht hält, was sich die Ämter davon versprechen, geht es munter weiter: Mal war der behördlich empfohlene Zaun doch nicht hoch genug. Oder nicht tief genug eingegraben. Gern wird auch angezweifelt, ob die Elektrodrähte zum Zeitpunkt des Wolfsangriffs tatsächlich Strom führten. Viehhalter, die sicher gehen wollen, müssen wohl akribisch Protokolle zum Batteriewechsel führen und den sachgerechten Aufbau mit Fotos dokumentieren.

Wenn es dann doch zum angeblich Undenkbaren kommt und die Kadaver auf der eingezäunten Weide liegen, kommt das nächste Kapitel im Trauerspiel um die angeblich so „unbürokratische“ Entschädigung. Da werden DNA-Proben unbrauchbar auf dem Weg ins Labor. Da kommen „Experten“ zu Wort, die ihre Daseinsberechtigung offenbar in der Abwehr von Schadensersatzansprüchen suchen – und nicht in der Aufgabe, Geschädigten zu helfen.

Die Wahrheit wird verdrängt

An die Wolfskuschler, die nun sicher wieder Beleidigungen posten: Die Quellen sind auch in diesen Kreisen sattsam bekannt und in diversen Pro-Wolf-Foren nachzulesen. Aber die Wahrheit wird leider immer wieder verdrängt – ob bei Bestandszahlen oder beim angeblich großzügigen Schadensausgleich.

Sicher ist: Mit solchen Methoden ist der Akzeptanz der Wölfe nicht gedient. Wie wäre es mit Ausgleichszahlungen aus dem Spendengeld-Aufkommen statt auf die Medien zu schimpfen, die den Finger in die Wunde legen – wie im konkreten Fall die Mitteldeutsche Zeitung? Sie zitiert übrigens den Richter, der die Ansprüche von Bauer Schulz abwies: „Dieser Fall ist sicher nicht geeignet, die Wolfsproblematik in Sachsen-Anhalt zu klären. Aber wir sehen, wie schwer es im Einzelfall ist, den Nachweis zu führen.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.